Ist Julius Geiler laut Polizei Berlin ein «Linksextremist»?
Gegen Julius Geiler, Autor des Tagesspiegels mit den Schwerpunkten Sicherheit und Extremismus, «ermittelte der Staatsschutz beim LKA, dort das Dezernat ‹Politisch motivierte Kriminalität – links›» heißt es in dem Bericht vom 05.06.2023 mit dem Titel «Plötzlich Linksextremist – Tagesspiegel-Reporter im Visier des Staatsschutzes», den der stellvertretende Leiter des Ressorts Berlin-Brandenburg, Alexander Fröhlich, verfasst hat.
Auf Twitter schreibt Fröhlich dazu: «Wenn der Staatsschutz des LKA Berlin gegen einen Journalisten wegen angeblicher PMK links ermittelt».
Der «Checkpoint» des Chefredakteurs Lorenz Maroldt meldet: «Polizei stellt Tagesspiegel-Reporter unter Linksextremismus-Verdacht» und Geiler «steht plötzlich im Verdacht der politisch motivierten Kriminalität».
Und Julius Betschka, verantwortlicher Redakteur Landespolitik berichtet über Geiler, «daß der Staatsschutz beim LKA gegen ihn als Linksextremist ermittelt.»
Die Politisch motivierte Kriminalität -links- wird als Teil der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes bearbeitet. PMK wird im bundesweit gültigen «Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität» näher bestimmt.
Polizeisprecherin EKHK Anja Dierschke bestätigt zwar Ermittlungen des LKA 521, dementiert jedoch, daß die Polizei Berlin gegen Geiler «wegen angeblicher PMK links ermittelt», wie Fröhlich berichtet: «Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, daß sich aus der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin per se kein Delikts- oder Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität ableiten lässt.
Aufgrund der Sensibilität sowie des hohen Rechtsgutes der Pressefreiheit werden beim Polizeilichen Staatsschutz grundsätzlich auch sogenannte Pressedelikte bearbeitet. Darunter fallen z. B. Verstöße gegen das Berliner Pressegesetz, wie Pflichtverletzungen eines verantwortlichen Redakteurs, die Aufsichtspflichtverletzung eines Verlegers oder die strafbare Verletzung der Presseordnung.
Das in Rede stehende Ermittlungsverfahren wurde durch die zuständige Fachdienststelle des Polizeilichen Staatsschutzes nicht dem Phänomenbereich der PMK -links- zugeordnet.»
Zu Kriminalhauptkommissar André Graf: