«Ein Schlag ins Gesicht unserer Tochter» – die Schändung des Gedenkens an den Rechtsstaat

Published On: 4. Mai 2021

«Vor der Schule schauts aus wie nach einem Amoklauf», sagt der Zugführer der Polizei über die weißen Rosen, Briefe und Kerzen, die Bürger am 1. Mai vor der Weimarer Schule für den Familienrichter Christian Dettmar andächtig niederlegen.

Am 8. April verpflichtete Richter Dettmar die Leitungen und Lehrer von zwei Schulen, die Maskenpflicht zu beenden. Die Entscheidung betrifft zwei Kinder, deren Mutter wegen der Masken-, der Abstands- und Testpflicht gem. § 1666 BGB bei Gericht angeregt hatte, eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu prüfen. 

Nach dem richterlichen Beschluss wird den «Leitungen und Lehrern» der beiden Schulen, untersagt anzuordnen, «im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen».

Nach mindestens einer Strafanzeige aus Regierungskreisen durchsuchten Ermittler das Büro, die Privatwohnung und das Auto von Richter Dettmar. Dabei wurden das Handy des Richters und weitere Beweismittel beschlagnahmt. Die Durchsuchungen erfolgten durch die Staatsanwaltschaft Erfurt aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung durch Richter Dettmar.

Der Vorsitzende des Justizausschusses im Thüringer Landtag, Stefan Möller, sagt, es vertrage sich nicht «mit der richterlichen Unabhängigkeit, wenn Richter bei politisch unbeliebten Entscheidungen nicht nur aus den Reihen der Regierungskoalition angezeigt, sondern auch tatsächlich durch Strafverfahren stark unter Druck gesetzt werden.»

Nach Aufrufen von Bürgerrechtsanwälten versammelten sich am 1. Mai circa 1.000 Bürger vor einer der Schulen und an den Gittern um das abgesperrte Amtsgericht Weimar. Neben dem Meer aus Kerzen und weißen Rosen auf den Treppenstufen der Weimarer Schule fanden sich viele Botschaften betroffener Bürger in Form von Briefen und Karten an Richter Dettmar.

In einem handschriftlichen Brief an den Familienrichter heißt es: «Mit Ihrem Urteil haben Sie uns ein kleines bißchen Vertrauen in das System wiedergegeben und die Hoffnung, daß unsere 16-jährigen Tochter eventuell auch bald wieder den Unterricht normal besuchen kann. Diese Durchsuchung bei Ihnen ist ein Schlag ins Gesicht unserer Tochter. Sie hat mit Depressionen zu kämpfen und äußerte letztens, daß ihre Jugend gestohlen wird…»

Auf einer Karte bedankt sich eine Familie für den «Hoffnungsschimmer», den die Entscheidung des Amtsrichters für die Kinder bedeute. Und auf einer anderen Karte steht: «In memoriam Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz: Die Richterliche Unabhängigkeit.»

Viele Bürger legen die Kerzen, Blumen und Briefe andächtig nieder. Vor der Schule herrscht eine ergreifende Stimmung und feierliche Stille, gebrochen nur von den Sirenen und Lautsprecher-Durchsagen der Polizei, die den Platz vor der Schule räumte. Es wirkt, als ob der Rechtsstaat zu Grabe getragen werde und die Menschen in Weimar sich in kollektiver Trauer versammeln. Diesen Eindruck stützt eine Karte, die zwischen den unzähligen weißen Rosen liegt: «Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar.» Gemeint ist neben Dettmar auch Richter Matthias Guericke, der im Januar am Amtsgericht Weimar in einer Ordnungswidrigkeiten-Sache wegen eines Treffens mit acht Personen im Lockdown 2020 auf Freispruch geurteilt hatte. Gegen Richter Guericke ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera.

Nach der polizeilichen Räumung dürfen eine Gruppe schwarz vermummter Gestalten den geräumten Schulplatz betreten und werfen vor den Augen der Polizei die Karten, Briefe und Zeichnungen an die Richter und andere Thüringer Amtsträger in blaue Müllsäcke. Die weißen Rosen werden zerbrochen und mit den Kerzen weggeworfen. Eine Schändung des Gedenkens an die Opfer der Repression am helllichten Tage.

Die Berliner Rechtsanwältin Viviane Fischer, die in Weimar demonstrierte, ersuchte am Tatort der Schändung die Vandalen höflich, ihr die Mülltüten mit den Archivalien in Form von Briefen, Karten und Bildern auszuhändigen.

Nachdem die Treppenstürmer sich weigerten, der Bitte von Fischer nachzukommen, wandte sich die Rechtsanwältin an den Zugführer der anwesenden Polizeikräfte. Dieser gestattete Fischer einige Archivgüter aus den mittlerweile von der Polizei sichergestellten Mülltüten zu retten.

Fischer durfte in Begleitung von Polizisten die Sicherheitszone hinter den Polizeiabsperrungen betreten und durchwühlte die Müllsäcke, um zwischen den Stacheln der dornigen Rosen wichtige Dokumente fürs Archiv zu sichern.

Die Sicherung von Archivgut im Freistaat Thüringen kann eine mitunter herausfordernde Aufgabe sein.

Daß es sich bei den Unterlagen der Solidaritätsbekundung für den Amtsrichter Dettmar zweifelsfrei um (zumindest potentielles) Archivgut handelt, wird durch das Thüringer Archivgesetz § 2 (hier insbesondere Absatz 2, Nummer 1 b und Nummer 1 c) bekräftigt, in dem es heißt:

«§ 2 Öffentliches Archivgut

(1) Öffentliches Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen der in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen, die zur dauernden Aufbewahrung von einem öffentlichen Archiv übernommen werden. Als öffentliches Archivgut gelten auch archivwürdige Unterlagen sowie dokumentarische Materialien, die von öffentlichen Archiven zur Ergänzung ihres Archivgutes angelegt, erworben oder übernommen worden sind. Durch die Feststellung der Archivwürdigkeit und die Übernahme der Unterlagen gemäß § 7 Abs. 1 erfolgt ihre Widmung zu öffentlichem Archivgut. Die Widmung begründet eine hoheitliche Sachherrschaft, die durch bürgerlich-rechtliche Verfügungen nicht berührt wird.

(2) Archivwürdig sind

 1. Unterlagen, denen insbesondere aufgrund ihres rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wertes besondere Bedeutung zukommt

a) als Quellen für die Erforschung oder das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen, oder

b) für die Sicherung berechtigter Belange der Bürger, Institutionen oder Dritter oder

c) durch bleibenden Wert für die Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder […]»

Zwar obliegt die Feststellung der Archivwürdigkeit den Archivarinnen und Archivaren jenes Archives, denen die Unterlagen angeboten werden sollten. Hier kämen mehrere Archive in Betracht: u. a. das Stadtarchiv Weimar und das Landesarchiv Thüringen. Aufgrund des Einsatzes von Rechtsanwältin Fischer können die am 1. Mai sichergestellten Unterlagen für die Nachwelt erhalten bleiben. Es müsste in meinen Augen mit dem Teufel zugehen, wenn das Stadtarchiv die Übernahme ablehnen würde.

Viele Zuschauer schreiben uns, ihnen sei bei der dokumentierten Säuberungsaktion vor dem Schulgebäude in Weimar wirklich schlecht geworden. Sie können nicht verstehen, wie Menschen derart blind für kulturelle, gesellschaftliche und politische Ereignisse sein können. Was wäre denn gewesen, wenn nicht mutige Menschen die Flugblätter der Geschwister Scholl von der Straße gesammelt hätten? Wir hätten sie heute nicht. Zwar ist man für die Aufbewahrung damals hart bestraft worden, was heute (noch) nicht der Fall ist. Es geht hier aber ums Prinzip. Was kommt als nächstes? Öffentliche Verbrennungen der Bücher von Maßnahmenkritikern? Unglaublich, wie bereitwillig bzw. unreflektiert versucht wird, die dem Mainstream entgegenlaufenden Belange der Bürger aus den Archiven fernzuhalten.

Protest muss – egal von welcher Seite kommend – dokumentiert werden, sobald es sich um Belange des öffentlichen Interesses handelt. Ob das nun einem passt oder nicht. Daß dies beim Fall Dettmar der Fall ist, sollte jedem klar sein, der halbwegs klar im Kopf ist. Man kann froh sein, dass der Zugführer der Polizei ein so besonnener Mensch gewesen ist.

Über die Aktion in Weimar lässt sich sicher streiten, doch die Vernichtung missliebiger Meinungen ist ein noch schwerwiegenderes Vergehen, als das bißchen Wachs, welches die Treppen besudelt hat.

9 Comments

  1. Hans 4. Mai 2021 at 19:48 - Reply

    eine der schwarzen Gestalten könnte der DGB Vorsitzende Eisenach sein, vormittags hat er eine Rede dort gehalten, nachmittags aufgeräumt

  2. V. Schubert 4. Mai 2021 at 20:00 - Reply

    Danke für Deinen Einsatz diese zeitgeschichtlichen Dokumente zu retten.

  3. Ludger Ketteler 4. Mai 2021 at 20:36 - Reply

    Ich hoffe, dass die Täter, die Hintermänner und die völlig demokratiefernen Polizisten vor Ort ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Ausser den Truppführer der Polizei erkenne ich hier keinen Polizisten, der weiter im Staatsdienst bleiben darf!

  4. Siegfried Dammeier 4. Mai 2021 at 22:40 - Reply

    Hallo Martin, ich habe Dein ganzes Video von der schändlichen Räumung gesehen und war zutiefst erschüttert über die Art und Weise, wie dort vorgegangen wurde.
    Es hat mir das Herz geblutet. Wo soll das alles noch hinführen?
    Meine Hochachtung für Deine besonnene Art zu filmen und zu kommentieren.
    Ebenfalls meinen Respekt für das couragierte Handeln von der Rechtsanwältin Viviane Fischer, um an die zeitgeschichtlichen Dokumente zu kommen.
    Mögen diese Dokumente die immer noch nicht aufgewachten Menschen aufrütteln und eine Mahnung sein.
    Ich bin voller Hoffnung, dass die Wahrheit zur Gerechtigkeit führt.

  5. Jojo Seege 5. Mai 2021 at 00:32 - Reply

    Als Kenner von Polizei und Jargon kann ich nur konstatieren, dass hier zweifellos persönliche Ansichten des jungen Beamten für das Ablehnen der Herausnahme der Schriften vorliegen mussten. Zur Wahrung der Neutralitätspflicht hätte es zweifellos genügt sich selbst und eigenständig mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Da an den herrenlosen Dingen kein Eigentum bestand konnte der junge Beamte auch gar keinen Besitzanspruch derart üben, dass die Schriften bis zur Übergabe an den Kehrdienst in amtliche Verwahrung zu nehmen und gegen äußere Eingriffe zu schützen waren. Durch Willensbekundung am Besitz der herrenlosen Sache durch Frau RAin Fischer war nach meinem Ermessen bereits ein Besitzanspruch an sie übergegangen, sodass es umgekehrt einen Diebstahl zur Folge gehabt hätte, die Schriften nicht herauszugeben. Det junge Beamte bewegte sich mithin nach meinem Ermessen bereits nahe der Strafbarkeit. In Kombination mit der offensichtlichen Verletzung seiner Neutralitätspflicht, mitunter auch durch Herabwürdigung der Gedenkstätte als Ort, an dem Amok gelaufen wurde, sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde mindestens zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

  6. Isolde Koenig 5. Mai 2021 at 06:52 - Reply

    Ich bin entsetzt ,hier ging es um Kinder in dem Urteil ,was haben wir für einen Staat dafür kann man sich als Mensch nur schämen. Für solches Unrecht, dieser Handlungen,es wird höchste Zeit das wir Deutschlehrer uns wehren das hat nichts mit Demokratie zu tun.

  7. […] «Ein Schlag ins Gesicht unserer Tochter» – die Schändung des Gedenkens an den Rechtsstaat […]

  8. Maxe 7. Mai 2021 at 11:33 - Reply

    ein scharzer Tag für den Rechtsstaat

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