Polizei verbietet «KDW»-Demo am 4. Dezember

Published On: 3. Dezember 2021

Der «Demokratische Widerstand» («KDW») von Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp mobilisiert zu morgen für eine «Großdemonstration» vor der Australischen Botschaft in Berlin mit den Worten:

«Massive Demonstrationen, wie in Österreich, den Niederlanden, Italien, Australien, Frankreich – für das Grundgesetz, Gewaltenteilung, Frieden und überhaupt das Recht in diesem Land noch Leben zu können, ohne den Blutstatus mit der Impfe zu verändern. Olaf Scholz ruft: ‹Deutsches Blut ist geimpft!›

Wir sagen: ‹Nein zum Impfzwang.›

4. Dezember 2021, 13 Uhr, Berlin, Märkischer Platz, Demonstration

Es reicht

PS: Für die Demonstration meldete ich mich heute zum Rapport in der Kaserne der Berliner Bereitschaftspolizei zur Vorbesprechung. Von den Beamten kam der Hinweis, dass in Berlin zu diesem Zeitpunkt aus politischen Gründen bei Versammlungen alles mögliche passieren könne.»

Diese Demonstration hat die Polizei Berlin als Versammlungsbehörde der Hauptstadt zu Recht verboten.

Mit der Polizeimeldung Nr. 2627 vom 03.12.2021 begründet die Polizei Berlin ihr Verbot der Versammlung:


«Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin die mit dem Titel „UNSPALTBAR – Nein zum Impfzwang, Umzug“ angezeigte Versammlung verboten, da basierend auf den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit

  • deren Teilnehmende regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen und damit zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutz der Gemeinschaft nicht akzeptieren,
  • deren Teilnehmende in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt haben, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden,
  • bei denen der grundrechtlich gesicherten und von der Polizei Berlin geschützten Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel ist,
  • deren Verantwortliche – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht Willens oder in der Lage sind, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.» 

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