«Sie sind nach Berlin gekommen, um zu demonstrieren. Dann können sie auch nach Berlin kommen zum Prozess»
Ein Tag im Gerichtssaal 3093 der Abteilung 332a für Wirtschaftsstrafsachen am Amtsgericht Tiergarten. Die Abteilung ist auch für Bußgeldsachen aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnungen zuständig.
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wurde 2000 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen.Das Gesetz zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Das heißt, das sowohl der Bund als auch die Länder über eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Rechtsgebiet des Infektionsschutzes verfügen und zu klären ist, wer sie wahrnehmen darf.
Neben dem Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten in Berlin seit dem 14. März 2020 auch mehrere Verordnungen des Berliner Senats, die Zuwiderhandlungen gegen die Eindämmung der Pandemie ahnden. Seitdem Berlin im Zuge der Proteste gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Recht auf Infizierung) zur Demohauptstadt wurde, haben nicht nur die Polizeibeamten alle Hände voll zu tun, die Coronasünder festzunehmen und anzuzeigen, sondern auch die ohnehin schon überlasteten Amtsrichter, auf deren Schultern die meisten Verfahren wegen Verstössen gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes lasten.
Weit weg vom Bundestag und Bundesrat, die das Infektionsschutzgesetz seit 2000 immer wieder reformiert haben, liegt das Amtsgericht Tiergarten mit den Berliner Strafgerichten. Vor den Strafrichtern in einem unscheinbaren Bürogebäude in der Kirchstraße landen die Hauptverhandlungen gegen Angeklagte, die laut Polizei gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes verstoßen haben.
Eine der Richterinnen am Amtsgericht, die gestern (22. Dezember) im Viertelstundenktakt über Maßnahmenverweigerer, Maskengegner, Lockdownbrecher und sonstige Querdenker urteilen muss, ist Dr. Linke.
Sie ist eine in sich ruhende und entspannte Richterin, die genau zuhört und eingeht auf die Angeklagten, die gegen die Corona-Verordnungen des Landes Berlin aufbegehren. Sie akzeptiert sogar bei einem Angeklagten das Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske im Gerichtssaal. Das ist nicht üblich unter Berliner Richtern. Vielleicht schafft sie es so, Tumulte im Saal zu verhindern, die bei Hauptverhandlungen gegen Querdenker gelegentlich vorkommen.
Die Justiz fährt nach Viertelstundentakt
Als um 13:30 Uhr die Hauptverhandlung gegen Wolfgang J. angesetzt ist, hatte Dr. Linke zu diesem Zeitpunkt am Mittwoch mittag bereits zwölf Hauptverhandlungen wegen Verletzungen der Corona-Verordnungen hinter sich. Die Justiz fährt nach Viertelstundentakt und damit häufiger als so manche S-Bahn, die viele Angeklagte zum Gericht bringt.
«Keiner kann zu Hause bleiben, der kein zu Hause hat.»
Hauptverhandlung gegen Wolfgang J., 13:30 bis 13:45 Uhr
J. ist gemeldet in Steinkirchen, einer Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding. Der 65-Jährige wehrt sich vor Gericht dagegen, eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro zahlen zu müssen, weil er am 14. Januar dieses Jahres in der Paul-Löbe-Allee in der Nähe des Tiergartens im Freien von Polizeibeamten angetroffen wurde und somit der Coronaverordnung zuwiderhandelte. Das Verlassen der Wohnung war zu dieser Zeit nur aus triftigem Grunde erlaubt. Zu Hause bleiben lautete die Devise.
Auf die Frage der Richterin, was J. aus Oberbayern am 14. Januar während des totalen Lockdowns in Berlin gemacht habe, antwortet J.: «Ich war schon zum 33. Mal hier in Berlin seit einem Jahr um gegen die Coronapolitik der Bundesregierung im Regierungsviertel zu demonstrieren.»
J. ist Erzieher, angestellt in einem Waldkindergarten mit einem MidiJob, einem Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer etwas mehr als 450 Euro verdient. «Ohne Aufstocken mit Hartz 4 könnte ich mich nicht ernähren», sagt J. der Richterin. In Berlin sei er obdachlos und schlafe im Tiergarten, sagt J. Er ist sauer und ruft der Richterin zu: «Ich verstehe nicht, warum ich heute hier sitzen muss! Haben Sie denn nicht gelesen, was ich Ihnen geschrieben habe? Verdammt noch mal!»
Dr. Linke, drittbeste Juristin ihres Abschlußjahrgangs 1994 an der Universität Freiburg (das bedeutet, daß von allen Absolventen nur zwei besser abschnitten beim zweiten Staatsexamen als sie), bleibt gelassen und versucht J. zu beruhigen: «Ich will Ihnen doch nur die Gelegenheit geben, sich persönlich zu äußeren. Das ist Ihr Recht.»
J., noch immer stinksauer, daß er wegen der Hauptverhandlung gegen ihn extra aus dem schönen Steinkirchen nach Berlin reisen mußte, gewährt Dr. Linke Einblicke in seinen Alltag: «Ich bin obdachlos hier, ich schlafe im Tiergarten mit Schlafsack, musste gestern in der Kälte auf der Wiese schlafen ohne Dach überm Kopf, um pünktlich hierzu sein. Ich bin sauer, daß Sie sich nicht mit meinem Schriftsatz zufriedengeben!»
Dr. Linke will von J. wissen, wie es am 14. Januar dieses Jahres zu dem Verstoß gegen die Coronaeindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin gekommen sei. J. schäumt vor Wut und ruft: «Das hab ich Ihnen doch schon geschrieben!» Dr. Linke weist J. nochmals darauf hin, daß sie dies gern mündlich von ihm hören wolle. J. beruhigt sich etwas und erzählt: «Ich habe keine Wohnung und keine Unterkunft in Berlin und kann daher nicht zu Hause bleiben, weil ich kein Zuhause hab. Wie sollte ich mich da an die Berliner Verordnung halten, daß ich zu Hause bleiben soll, wenn ich in Berlin kein Zuhause habe?»
Die Richterin fragt J., wie er in Berlin demonstriert habe? «Ich schlief nachts im Park und demonstrierte tagsüber vor Weihnachten an meinem Infostand zwischen Bundestag und Bundeskanzleramt. Die Polizei hat mich geduldet. Nach Weihnachten galt die Duldung nicht mehr. Die Polizei hat mir verboten, meinen Infostand vor dem Kanzleramt aufzubauen und mich aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Ich hab der Polizei gesagt: «Keiner kann zu Hause bleiben, der kein zu Hause hat. Daraufhin hat mich die Polizei angezeigt wegen Verstoß gegen die Coronaordnung», erzählt J.
Die Richterin entscheidet: «Das ist ein Vorwurf, der nicht geahndet werden muss. Ich bin bereit, das Verfahren einzustellen.»
Jetzt lacht J. zum ersten Mal im Saal 3093 und ruft seiner Richterin hinter der Glasscheibe zu: «Herzlichen Dank, Frau Dr. Linke!»
Die verkündet kurz und knapp: «Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse, die notwendigen Auslagen der Betroffene.»
«Ich kriege keine Luft mehr.»
Hauptverhandlung gegen Hendrick P., 13:45 bis 14:00 Uhr
Im Gegensatz zu Wolfgang J., ist Hendrick P. heute so richtig auf Krawall gebürstet. Der 60-jährige Rentner aus Halberstadt, aus gesundheitlichen Gründen in erwerbsloser Frührente am Existenzminimum, nimmt vor Wut schnaufend auf der Anklagebank Platz.
P. ist angeklagt, weil er am 21. Mai 2021 bei einer Demonstration der Querdenker in der Nähe des Bundestags keine Maske getragen hat. Deshalb hat ihn die Polizei festgenommen und angezeigt. Nun soll er ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.
P. schimpft lauthals auf die Polizeibeamten, die ihm den Weg zur Demo versperrten: «Bösartig waren die und gelogen haben die. Die sagten, wir können Sie da nicht hinlassen ohne Maske. Dabei hab ich ein Attest. Das war ein Kindergarten von Polizisten der mich da umzingelt hat, anderthalb Stunden lang. Sogar mit meinem Schwerbeschädigten-Ausweis sind die Kerle 50 Minuten lang verschwunden. Und dann hab ich nach drei Monaten dieses Ding hier gekriegt!» P. greift den Bußgeldbescheid der Berliner Behörde und weht damit durch die Luft. «So ein Dreck. Und jetzt werd ich hier vor Gericht weiter schikaniert», blafft P. die Richterin an.
Für Empörte wie P. muss die Bezeichnung «Wutbürger» erfunden worden sein. Richterin Dr. Linke atmet kurz durch und bittet P., sich zu beruhigen. Die Protokollantin schaut auf ihren Eistee. Sorte: Chill Mint von 4BRO.
«Wenn Sie keine Maske tragen können», will Dr. Linke von P. wissen, «warum tragen Sie dann jetzt eine?» P. entgegnet: «Die Maske hab ich extra gekauft für Sie, weil Sie mich ausdrücklich mit Maske geladen haben.»
Die Strafrichterin will P.s Attest sehen. P. frage. «Welche wolln Se sehen?»
Die Richterin: «Wie viele haben Sie denn?»
P.: « Denken Sie ich handle damit?»
Richterin: «Zeigen Sie mal her was Sie haben.»
P. tritt mit seinen Attesten vor die Richterin und schiebt sie unter die Glasscheibe durch.
Nach dem Dr. Linke die Atteste studierte, fragt sie P. «Weshalb haben Sie die Befreiung?»
P. wirsch: «Ha, Sie haben zwar einen Doktortitel, sind aber keine Ärztin, das sag ich Ihnen nicht, das geht Sie nichts an. Es gibt Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Sie haben kein Recht mir diese Frage zu stellen. Kein Recht! Ich kann Ihnen aber sagen, das ist kein Arzt, der Tausend solche Dinger ausstellt.»
Dr. Linke will von P. die Diagnose wissen, die dem Attest zugrund liegt. P. stellt sich quer und schnauft vor Wut.
Mit den Worten «Dann lade ich Ihren Arzt als Zeugen vor Gericht. Hiermit ergeht folgender Beschluss: Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wird ausgesetzt, weil sie ohne neue Zeugen nicht fortgesetzt werden kann.»
P. schäumt vor Wut: «Der Arzt macht sich strafbar, wenn er Ihnen die Diagnose sagt! Ich wollte wegfahren und Sie lassen mich trotzdem noch mal hier antanzen! Haben Sie nichts besseres zu tun, als neu anzusetzen? Ich kriege keine Luft mehr, weil ich hier die Maske tragen muss.» Mahend ruft P. in den Saal 3093: «Der Wind wird sich drehen.»
Dr. Linke bleibt gelassen dank Rückenwind.
Über die Höhe des Anteils von Coronasachen an ihren Fällen gefragt, entgegnet Dr. Linke, sie mache zehnt Prozent Coronasachen, ansonsten Wirtschaftsstrafsachen. Wie beurteilt sie die Angeklagten bei Coronasachen? Unterscheiden die sich von Wirtschaftsstraftätern?
«Sie haben die Menschen ja erlebt wie sie sind, was soll ich dazu sagen», entgegnet die Richterin.
Arme Leute, die Hartz 4 bekommen und Mindestrente, müssen für die Hauptverhandlungen extra aus Oberbayern und Halberstadt in die Bundeshauptstadt anreisen. Ist das nicht viel Aufwand für manch eine Bagatelle? Dr. Linke stellt klar: «Sie sind nach Berlin gekommen, um zu demonstrieren. Dann können sie auch nach Berlin kommen zum Prozess.»