Verfassungsschutz Brandenburg stuft COMPACT als erwiesen extremistische Bestrebung ein

Published On: 11. Dezember 2021

Mit Verschwörungsfantasien und tendenziösen Schlagzeilen, wie „Hassmedien – der Mob des Regimes“ (COMPACT-Online: 9. Oktober 2021) oder „Great Reset – Die teuflischen Pläne der globalen Eliten“ (COMPACT 04/2021: Titelseite), wartet die in Werder (Havel) ansässige „COMPACT-Magazin GmbH“ regelmäßig in den von ihr betriebenen Medien auf. 

Seit dem Jahr 2020 wurde COMPACT sowohl vom Bundesamt für Verfassungsschutz als auch vom Verfassungsschutz Brandenburg als Verdachtsfall beobachtet, weil hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Am 9. Dezember 2021 erfolgte die Neubewertung beim Verfassungsschutz Brandenburg. Der Personenzusammenschluss COMPACT ist nunmehr eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.

Ziel von COMPACT ist unter anderem die Überwindung der freiheitliche demokratische Grundordnung, da in Veröffentlichungen von COMPACT die Legitimität des Grundgesetzes offen in Frage gestellt wird. Beispielsweise zitiert COMPACT den eigenen Chefredakteur Jürgen Elsässer wie folgt: „Wenn ich mir was für die Zukunft wünschen dürfte: dass in diesem Ambiente […] der einst eine Nationalversammlung frei gewählter deutscher Volksvertreter stattfindet, die eine echte Verfassung ausarbeit.“ (COMPACT 01/2018: 52)

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es in Deutschland derzeit nur eine unechte und somit illegitime Verfassung gäbe. Damit vertritt COMPACT unter anderem klassische Ideologieelemente des extremistischen Reichsbürger-Milieus.

Um den Wunsch nach einer „echten Verfassung“ voranzutreiben, diffamiert und delegitimiert COMPACT die bestehende demokratische Ordnung und ihre Institutionen regelmäßig als „Diktatur“ sowie „Regime“. Ebenso weist Chefredakteur Elsässer sich und seinen COMPACT-Mitstreitern dabei eine unmissverständliche Rolle zu: „Aufgabe der oppositionellen Medien ist es, zum Sturz des Regimes beizutragen, und dabei gehen wir Schulter an Schulter.“ (COMPACT 05/2018: 29 f.)

Zur Erreichung dieses gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziels proklamiert, sucht und praktiziert COMPACT die Zusammenarbeit mit weiteren rechtsextremistischen Bestrebungen beziehungsweise entsprechenden Verdachtsfällen. Diese eigene extremistische Selbstausrichtung und Vernetzung beschreibt COMPACT wie folgt: „Alle zusammen in großer Einheit: PEGIDA, IB, AfD, Ein Prozent, COMPACT! Fünf Finger, alle kann man einzeln brechen, aber alle zusammen sind eine Faust! (COMPACT 01/2018: 52)

Verschiedene rechtsextremistische Akteure erhalten durch COMPACT große Breitenwirkung. Vor der damit einhergehenden Entgrenzung des Rechtsextremismus warnen Verfassungsschutzbehörden bereits seit Längerem. Zusätzlich bedient COMPACT rechtsextremistische und antisemitische Verschwörungserzählungen und verbreitet mitunter geschichtsrevisionistische Darstellungen.

Von COMPACT geht auch deswegen eine besondere Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung aus, da die Printausgabe eigenen Angaben zufolge eine monatliche Auflage von circa 40.000 Exemplaren erreicht. Hinzu kommen die erheblichen Abonnementen- und in die Millionen gehenden Zugriffszahlen, welche COMPACT mit diversen Internetangeboten erzeugt.

In der Gesamtschau wird deutlich, dass es sich bei dem Personenzusammenschluss COMPACT um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.

Quellen der genutzten Zitate:

COMPACT-Online: 9. Oktober 2021
COMPACT 04/2021: Titelseite
COMPACT 01/2018: 52
COMPACT 05/2018: 29 f.
COMPACT 01/2018: 52

Quelle der Mitteilung: Heiko Homburg, https://mik.brandenburg.de/mik/de/detail-pm-und-meldungen/~11-12-2021-compact#

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