Sven Liebich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt
Sven Liebich wurde am 21.11.2022 in Saal 1101 des Amtsgerichts Tiergarten von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Volksverhetzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Liebich nahm am 21.04.2021 an einer Demonstration gegen Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie teil. Die Demonstration fand vor dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte statt.
Polizeibeamte errichteten eine Absperrung um das Holocaust-Mahnmal und versperrten Demonstranten den Zugang zur Gedenkstätte. Liebich versuchte mit Gewalt, die Polizeikette zu durchbrechen und nahm dabei die Verletzung von Polizeivollzugsbeamten in Kauf. Dafür wurde Liebich heute wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine halbjärhige Haftstrafe auf Bewährung beantragt. Der Richter berücksichtigte strafmildernd, daß Liebich keine Polizeivollzugsbeamten verletzt hatte.
Weil Liebich während des Widerstands einen Pullover mit dem gelben Stern und der Inschrift «Ungetestete sind hier nicht erwünscht» sowie ein Buch von Anne Frank trug, wurde er von der Staatsanwaltschaft ferner wegen Volksverhetzung angeklagt.
Die Strafbarkeit von solchen gelben Impfsternen und der Inschrift sieht der Richter hingegen nicht gegeben und erkennt eine Gesetzeslücke.
Der Richter verurteilt Liebichs Zeigen des gelben Judensterns als extremes Verharmlosen des Leides, das den Juden während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur angetan wurde.
«Da liegen Welten dazwischen zwischen sich mal testen lassen und den Maßnahmen gegen die Juden im Dritten Reich», monierte der Richter.
Was Liebich am 21.04.2021 tat, sei «extrem geschmacklos» gewesen, so der Richter, gefährde jedoch nicht den öffentlichen Frieden wie es § 130 StGB Absatz 3 als Voraussetzung für eine Bestrafung vorsehe und wie es das Bundesverfassungsgericht in einer entsprechenden Entscheidung auch bestätigt habe. Diese Voraussetzung habe Liebich noch nicht erfüllt, warnt der Richter.
«Wir sind zum Glück noch nicht an einem Punkt, daß sowas zu Gewalttaten führt», mahnt er Liebich. Das könne sich jedoch in Zukunft ändern, weshalb er Liebich rät, dergleichen künftig zu unterlassen.
Der Richter erkennt in Liebichs Auftritt eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus.
Zudem schade Liebichs Verhalten «dem Ansehen unseres Landes», so der Richter.
Was Liebich tue, gehöre sich einfach nicht, stellt der Richter klar und ist somit der ähnlichen Auffassung eines Polizeivollzugsbeamten, der vor Gericht gegen Liebich aussagte: «Alles was Liebich macht, ist an der Grenze.» Und machmal schieße er deutlich über die Grenze des rechtlich zuläßigen hinaus.
Das belegt nicht zuletzt Liebichs Auszug aus dem Bundeszentralregister. Liebich ist einschlägig vorbestraft wegen Körperverletzungen, Steuerhinterziehungen, Beleidigungen und Volksverhetzung.
Liebich wurde vom Amtsgericht Tiergarten bereits am 13.02.2020 verurteilt, weil er sinngemäß behauptet habe, Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, würden hier Frauen vergewaltigen.
Und am 24.10.2022 wurde Liebich vom Landgericht Halle an der Saale zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wegen Verleumdung, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Liebich hatte behauptet, die Politikerin Renate Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.
Zudem laufe derzeit ein Gewerbeentzugsverfahren gegen ihn, sagte Liebich dem Richter.
Der Richter gibt Liebich mit auf den Weg, daß Judensterne Tragende nicht am Holocuast-Mahnmal posieren und sich nicht als Opfer stilisieren sollen. Auch wenn er Liebich dafür nicht bestrafen könne, so würden dies Kollegen im Haus anders sehen, sagt der Richter. Letztendlich müsse das Kammergericht darüber entscheiden, ob das Zeigen von gelben Impf- oder Teststernen strafbar sei oder nicht.
Ich finde alle Aktionen von Sven Liebich unterstützenswert, nie hat er die Gefühle anderer Menschen verletzt. Wir haben in der BRD Meinungsfreiheit, leider auch eine politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, wie sie zB Italien, das Mutterland des Faschismus heute eben nicht mehr hat. Eine politische Gesinnungsjustiz wäre fatal, denn Justizia soll eigentlich unabhängig sein und trennt uns noch von wahrem Faschismus. Tod dem Faschismus! Wehret den Anfängen.