Der Fall Judy S. zeigt, was Hassrede in sozialen Netzwerken anrichten kann, vor allem wenn Boulevardzeitungen wie BILD und B.Z. diese ungeprüft verbreiten und die Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren an einen Medienpranger stellen. Rechtsanwalt Christian Schertz sagt über seine Mandantin Judy S.: «Ein solcher Fall von Rufmord war mir auch in 30 […]
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