Generalbundesanwalt fordert teils hohe Haftstrafen gegen vier mutmaßliche Auslandsoperateure der HAMAS

Published On: 24.02.2026

Auf den Tag genau ein Jahr nach Verhandlungsbeginn fordert der Generalbundesanwalt vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin teils hohe Haftstrafen gegen vier mutmaßliche Auslandsoperateure der HAMAS.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland fordert der Generalbundesanwalt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen Ibrahim El-R. (41 J.), Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren und sechs Monaten gegen Mohamed B. (34 J.) und gegen Nazih R. (57 J.) sowie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gegen Abdelhamid Al A. (46 J.).

Die geforderten Haftstrafen wurden von den Angeklagten, denen das Plädoyer durch einen vereidigten Gerichtsdolmetscher simultan ins Arabische übersetzt wurde, regungslos aufgenommen. Auch die Angehörigen im Hochsicherheitssaal des Kammergerichts, die hinter Panzerglas dem Plädoyer folgten, waren äußerlich um Fassung bemüht. Nur eine Frau im Publikum verzerrte ihr Gesicht und schüttelte ungläubig mit dem Kopf.

Der Generalbundesanwalt hält die vier Männer für operative Kräfte der HAMAS, die unter anderem von Deutschland aus Reisen nach Polen, Bulgarien und Dänemark unternommen haben, um Waffen aus Erdverstecken zu bergen, mit denen Terroranschläge in Deutschland verübt werden sollten.

In dem drei Stunden lang vorgetragenen Plädoyer des Generalbundesanwalts, dessen Vertreter sich beim Vorlesen abwechselten, wurden als konkrete Anschlagsziele die Botschaft des Staates Israel in Berlin und der Militärflugplatz der United States Air Force in Ramstein-Miesenbach genannt.

Bei Ibrahim El-R. kommt aus Sicht des Generalbundesanwalts strafverschärfend hinzu, daß er in der Nähe des Hotel Sani in Bulgarien eine Kalashnikov ausgegraben und fotografiert hat.

Al A. soll in der HAMAS eine hervorgehobene Führungsposition ausgeübt haben, die mit Abstand höchste Funktion unter den vier Angeklagten. Al A. flog am 21.11.2023 von Berlin nach Beirut, um den HAMAS-Führer Al-Kharraz im Libanon beizusetzen.

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