Generalbundesanwalt fordert teils hohe Haftstrafen gegen vier mutmaßliche Auslandsoperateure der HAMAS

Published On: 24.02.2026

Schlußplädoyers im HAMAS-Prozess, Teil 1: Der Generalbundesanwalt.

Auf den Tag genau ein Jahr nach Verhandlungsbeginn fordert der Generalbundesanwalt vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin teils hohe Haftstrafen gegen vier mutmaßliche Auslandsoperateure der HAMAS (Az. 1 St 2/24).

Am 02.11.2023 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Betätigung der Terrororganisation HAMAS in Deutschland verboten. Dieses Verfahren am Kammergericht Berlin ist das Erste seiner Art in Deutschland und geht in die Rechtsgeschichte ein. Zum ersten sind in einem deutschen Gerichtssaal mutmaßliche HAMAS-Auslandsoperateure wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt.

Der Generalbundesanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen Ibrahim El-R. (41 J.), Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren und sechs Monaten gegen Mohamed B. (34 J.) und gegen Nazih R. (57 J.) sowie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gegen Abdelhamid Al A. (46 J.).

Die beantragten Haftstrafen wurden von den Angeklagten regungslos aufgenommen. Auch die Angehörigen im Hochsicherheitssaal des Kammergerichts, die während des Ramadans hinter dickem Panzerglas dem Plädoyer folgten, waren äußerlich um Fassung bemüht. Nur eine Frau im Publikum verzerrte ihr Gesicht und schüttelte ungläubig mit dem Kopf. Sie lachte sogar einmal aus Verzweiflung.

Der Generalbundesanwalt hält die vier Männer für operative Kräfte der HAMAS, die unter anderem von Deutschland und den Niederlanden aus Reisen nach Polen, Bulgarien, Dänemark und Libanon unternommen haben, um Waffen aus Erdverstecken in der EU zu bergen, mit denen Terroranschläge in Deutschland verübt werden sollten. Als konkrete Anschlagsziele seien die Botschaft des Staates Israel in Berlin und der Militärflugplatz der United States Air Force in Ramstein-Miesenbach ausgewählt worden.

Reisen in den Libanon sollen der Besprechung mit hohen HAMAS-Führern gedient haben, um solche Anschläge mutmaßlich zu planen und absegnen zu lassen. Erkenntnisse befreundeter Nachrichtendienste, unter ihnen der Mossad, halfen dem Verfahren des Generalbundesanwalts.

In dem fast drei Stunden lang vorgetragenen Plädoyer des Generalbundesanwalts, dessen Vertreter sich beim Verlesen abwechselten, wurde immer wieder betont, wie gefährlich die Mitglieder der Terrororganisation HAMAS seien und sehr ihre Aktivitäten, die nach dem 7. Oktober 2023 in der EU verstärkt wurden, die innere Sicherheit Deutschlands gefährden. Eines der Waffendepots sollen Mitglieder der Terrorgruppe nur wenige Kilometer entfernt von der deutschen Grenze im polnischen Erdreich vergraben haben.

Bei Ibrahim El-R. kommt aus Sicht des Generalbundesanwalts strafverschärfend hinzu, daß er in der Nähe des Hotels Sani in Bulgarien eine Kalashnikov ausgegraben und fotografiert hat.

Al A. soll in der HAMAS eine hervorgehobene Führungsposition ausgeübt haben, die mit Abstand höchste Funktion unter den vier Angeklagten. Al A. sei am 21.11.2023 fluchtartig von Berlin nach Beirut geflogen, um den HAMAS-Führer Al-Kharraz im Libanon beizusetzen, obwohl er am 20.11.2023 erst von Beirut nach Berlin geflogen war. Al A. war einer der Sargträger von Al-Kharraz.

Der Sarg von Al-Kharraz sei in einer Flagge der HAMAS gehüllt gewesen und Personen haben während der Beisetzung im Libanon mit lauten Ausrufen ihre Sympathien für die HAMAS bekundet. Aus dem Plädoyer des Generalbundesanwalts ging nicht hervor, weshalb er gerade gegen Al A. das geringste Strafmaß unter allen Angeklagten fordert.

Einer der Verteidiger einer der vier Angeklagten, ein erfahrener Rechtsanwalt aus Düsseldorf, wünscht sich für die Verlesung seines Plädoyers ein Pult, das im Saal des Verfahrens überhaupt nicht vorhanden ist. Die Vertreter des Generalbundesanwalts mussten ihre Blätter stundenlang in den Händen halten. Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats erlaubt dem Verteidiger ausdrücklich, er dürfe sein Plädoyer im Sitzen halten. Der Verteidiger widerspricht der Vorsitzenden. Er wolle sein Plädoyer im Stehen halten. Die Verteidigung will das geforderte Pult! Ansonsten werde die Verteidung das „allen in Düsseldorf“ erzählen. Daraufhin kündigt die Vorsitzende an, alles dafür zu tun, ein Pult herbeizuschaffen.

Dem einzigen Pressevertreter im Saal versperrt eine blickdichte Leinwand die Sicht von der Pressebank auf weite Teile des Geschehens. Wie beim Ramstein-Konzert im Olympiastadion überträgt ein Video-Stream während des Plädoyers des Generalbundesanwalts die Gesichter von dessen Vertretern riesengroß auf die Leinwand. Völlig unnötig in einem so kleinen Saal. Und allerdings auch nur die Gesichter der Vertreter des Generalbundesanwalts und kein einziges Gesicht der vielen anderen Prozessbeteiligten. Es gibt keine Kameraführung.

Die Gesichter der Vertreter des Generalbundesanwalts waren mit dem menschlichen Augen sehr gut zu erkennen. Selbst für einen Zuschauer mit Sehschwäche. Als das Plädoyer des Generalbundesanwalts beendet war, erörterte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats wichtige Verfahrensfragen mit den Prozessbeteiligten. Dabei blieb die Leinwand schwarz und fuhr nicht mehr hoch. Einer der Justizbeschäftigten sagte, die Leinwand sei kaputt und fahre bereits seit mehreren Wochen nicht mehr hoch.

Durch die blickdichte Leinwand konnte der Pressevertreter fast nichts vom Geschehen im Saal sehen, erst recht nicht nachdem der Video-Stream endete, die schwarze Leinwand aber nicht hochfuhr. Das Nicht-Hochfahren der blickdichten Leinwand auf die kein Bild projiziert wird, ist ein schwerer Verstoß gegen das Recht der Presse, die öffentlichen Teile des mündlichen Verfahrens wahrzunehmen, weil nur ein ganz schmaler Bereich neben der Leinwand den Blick auf die Prozessbeteiligten ermöglicht.

Hieß es zu DDR-Zeiten noch: “Mr. Gorbachev, Tear down this wall!” – so muss es heute in Berlin heißen: „Frau Vorsitzende, fahren Sie die Leinwand hoch!“ Ermöglichen Sie dem Pressevertreter im Saal den Blick auf die Prozessbeteiligten.

Für die vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.

Der Pressevertreter durfte im Saal des Verfahrens nicht fotografieren. Daher wird ein Archivfoto zur Bebilderung dieses Berichts genutzt. Es zeigt eine Versammlung im Sommer 2014 am Wittenbergplatz in Berlin, auf der einige Teilnehmer Slogans der HAMAS skandierten. Auch nach dem Terrorakt vom 7. Oktober bekunden noch immer einzelne Versammlungsteilnehmer in Berlin Sympathien für die HAMAS.

Leave A Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.