Dokumentation Fall Judy S.
Der Fall Judy S. zeigt, was Haßrede in sozialen Netzwerken anrichtet und wenn Medien sie auch noch ungeprüft übernehmen und eine Beschuldigte an den Medien-Pranger stellen. Die Ausmaße des Falls sind einzigartig: Der Tagesspiegel machte ihn zum Aufmacher auf seiner Titelseite. Seine Schlagzeile «Die verlorene Ehre der Judy S.» spielte an auf die berühmte Erzählung «Die verlorene Ehre der Katharina Blum» von Heinrich Böll. Staranwalt
Die Chronologie:01.11.2024
- Die Beschäftigten der Polizei Berlin wählen ihre Vertretungen, unter anderem den Gesamtpersonalrat. Die 27-jährige Polizeimeisterin Judy S. kandidiert für das Amt der Stellvertreterin der Gesamtfrauenvertreterin.
11.11.2024
- Judy S. stürzt sich ins Berliner Nachtleben. Laut Polizei und Staatsanwaltschaft soll sie in dieser Nacht mutmaßlich einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Für die Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.
12.11.2024
- Die Polizei Berlin berichtet in ihrer Polizeimeldung Nr. 2291 von mutmaßlichen Straftaten, die eine 27-jährige Polizeibeamtin am 11.11.2024 begangen haben soll. Die Beschuldigte bleibt in der Polizeimeldung anonym.
- Die Polizei Berlin postet einen Beitrag zu ihrer Polizeimeldung auf der Plattform X.
20.11.2024
- Judy S. wird zur zweiten Stellvertreterin der Gesamtfrauenvertreterin gewählt und hat eine Woche lang Zeit, die Wahl anzunehmen.
- Eine Mitarbeiterin der Polizei ruft bei der für Haßkriminalität zuständigen Stelle beim Landeskriminalamt an und stellt Anzeige wegen Hetze gegen Judy S., mit Verweis auf die X-Postings, gestreute Gerüchte und behördeninterne Vorfälle wie mit Bart und Penis übermalte Wahlplakate in einigen Dienststellen.
23.11.2024
- BILD und B.Z. berichten über die gewählte Frauenvertreterin Judy S. und outen sie öffentlich als die beschuldigte 27-jährige Polizeibeamtin aus der Polizeimeldung Nr. 2291. Die identifizierende Berichterstattung geschieht etwa durch die Abbildung von nur leicht im Augenbereich verpixelten Porträt-Fotos und die Nennungen ihres Vornamens und des ersten Buchstabens ihres Nachnamens. Zudem berichten BILD und B.Z. mehrere Falschbehauptungen über Judy S., unter anderem, daß sie einen Penis und zwei Bundespolizisten mit einer Penispumpe mißhandelt habe.
- Polizeidirektor Florian Nath telefoniert mit einem Mitglied der BILD-Chefredaktion und weist es ausdrücklich auf die veröffentlichten Falschbehauptungen über Judy S. hin. BILD-Sprecher Christian Senft widerspricht, den Anruf habe es nicht gegeben.
- Nius berichtet falsche Behauptungen über Judy S.
- Auch der Schweizer Blick berichtet falsche Behauptungen über Judy S.
- Die Polizei Berlin bittet in einem Posting auf X, «Vorurteile und diskriminierende Narrative zu vermeiden».
24.11.2024
- FOCUS-Online berichtet falsche Behauptungen über Judy S.
25.11.2024
- BILD und B.Z. publizieren weitere Berichte mit Falschbehauptungen über Judy S.
- Der Berliner Kurier berichtet falsche Behauptungen über Judy S.
- Die Polizei Berlin leitet eine interne Ermittlung ein wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen, weil Informationen aus Ermittlungsverfahren gegen Judy S. in die BILD-Redaktion gelangen.
26.11.2024
- Die Schweizer Weltwoche berichtet falsche Behauptungen über Judy S.
- Der Kanal «Boris von Morgenstern» publiziert ein elfminütiges Video, das Falschbehauptungen über Judy S. enthält.
27.11.2024
- Bis heute muss Judy S. entscheiden, ob sie die Wahl annimmt.
- BILD publiziert einen weiteren Bericht mit falschen Behauptungen über Judy S. und skandalisiert, daß ein «Mann» nun Frauenvertreterin sei.
- Nius verbreitet einen weiteren transphoben Beitrag mit Falschbehauptungen über Judy S.
28.11.2024
- Nath legt die Berichterstattungen der BILD und B.Z. beim Polizeilichen Staatsschutz zur Prüfung auf Haßkriminalität vor.
05.12.2024
- Judy S. beantragt vor der Zivilkammer 28 des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH auf Untersagung der veröffentlichten Berichterstattungen.
20.12.2024
- Die BILD-Redaktion entschuldigt sich zum ersten Mal bei Judy S. für «handwerkliche Fehler».
30.01.2025
- Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt das Ermittlungsverfahren gegen Judy S. wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts ein.
14.03.2025
- BILD entschuldigt sich zum zweiten Mal bei Judy S. und berichtet erstmals: «Es gab keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die ehemalige Beschuldigte».
18.03.2025
- Der Deutsche Presserat rügt öffentlich BILD und B.Z. für ihre Berichte und mißbilligt einen Bericht des Berliner Kuriers.
20.03.2025
- Der Tagesspiegel berichtet ausführlich über den Fall.
- Die Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin kritisiert den Tagesspiegel.
21.03.2025
- Marion Horn, Vorsitzende der BILD-Chrefredaktionen, wendet sich in einem Rundbrief an ihre Mitarbeiter.
23.03.2025
- Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V. (dgtis) postet: «Trans* feindliche Hetzkampagne gegen Berliner cis Polizistin Judy S. entpuppt sich als Intrige und Falschnachricht.
24.03.2025
- Der Innenausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin bespricht den Fall.
26.03.2025
- Ein Ehepaar stellt vor der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verlag Der Tagesspiegel GmbH.
- Eine Person der Deutschen Polizeigewerkschaft stellt vor der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verlag Der Tagesspiegel GmbH.
27.03.2025
- Eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin befasst sich mit dem Fall.
15.04.2025
- Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II untersagt der Verlag Der Tagesspiegel GmbH die Verbreitung ihrer Berichterstattung über eine Person der Deutschen Polizeigewerkschaft.
16.04.2025
- Horn äußert sich öffentlich auf LinkedIn über den Fall Judy S.
17.04.2025
- BILD entschuldigt sich zum dritten Mal bei Judy S. und publiziert eine «Richtigstellung», die erstmals auch in der B.Z. erscheint.
- Nath löscht die Polizeimeldung Nr. 2291 vom 12.11.2024 und das X-Posting dazu vom selben Tag.
- Der Senat des Landes Berlin beantwortet die Schriftliche Anfrage vom 27.03.2025.
07.05.2025
- Die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg weist den Antrag eines Ehepaars auf einstweilige Verfügung gegen die Verlag Der Tagesspiegel GmbH zurück.
12.05.2025
- Horn spricht zu Mitarbeitern über den Fall Judy S.
Judy S. wollte Frauen in der Polizei vertreten
Beschäftigte der Polizei Berlin wählten im November 2024 die Frauenvertretungen der Polizei Berlin. Die meisten der miteinander konkurrierenden Kandidatinnen wurden unterstützt von Gewerkschaften, die im politischen Spektrum unterschiedliche Wertvorstellungen vertreten. Für die progressive Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kandidierte Polizeioberkommissarin Sibylle Krause als Gesamtfrauenvertreterin und Polizeihauptkommissarin Verena Steinke als Stellvertreterin. Für die konservative Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB (Beamtenbund und Tarifunion) kandidierte Polizeikommissarin Angélique Yumuşak als Gesamtfrauenvertreterin und Nadine Thun als Stellvertreterin. Als Unabhängige kandidierte Bianka Popig als Gesamtfrauenvertreterin und Judy S. als Stellvertreterin.
Am Anfang stand die Polizeimeldung Nr. 2291
Mitten in der heißen Phase des Wahlkampfes publizierte die Polizei Berlin am 12.11.2024 unter dem pikanten Titel «Sexualdelikt – Durchsuchung bei Polizeibeamtin» die Polizeimeldung Nr. 2291: «Einsatzkräfte der Polizei Berlin durchsuchten gestern Abend aufgrund eines richterlich erwirkten Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung einer 27-jährigen Polizeibeamtin, nachdem sich zuvor zwei Geschädigte auf einem Polizeiabschnitt gemeldet und Anzeige erstattet hatten. Die zwei geschädigten Personen hatten hierbei angegeben, gemeinsam mit weiteren Personen in der Wohnung der Schutzpolizistin gewesen zu sein. Im Rahmen des Zusammenseins seien die zwei Betroffenen unter Drogen gesetzt worden. Anschließend sollen ohne ihr Einverständnis an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen worden sein. Die Durchsuchungsmaßnahmen verliefen mit Erfolg. Die eingeleiteten Ermittlungen werden von einem Fachkommissariat für Sexualdelikte sowie einem Kommissariat für Beamtendelikte beim Landeskriminalamt geführt. Disziplinarrechtliche Maßnahmen werden eingeleitet, stehen jedoch in Abhängigkeit vom Ausgang des Strafverfahrens.» Am 30.01.2025 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen des Vorwurf des Sexualdelikts ein. Bezüglich des Verdachts des Drogendelikts gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.
Polizei postete den brisanten Fall auch auf X
Die Polizeimeldung war zunächst nur eine unter vielen, welche die Polizei Berlin wie jeden Tag auf ihrer Internetseite veröffentlichte und Journalisten in ihrem Presseverteiler schickte. Die Polizeimeldung nahm keinen Bezug auf die Wahlen zu den Frauenvertretungen und teilte zu den persönlichen Angaben der beschuldigten Polizeibeamtin lediglich ihr Geschlecht und Alter mit. Die Angabe des Geschlechts und des Alters von Beschuldigten ist gängige Praxis in Meldungen der Polizei Berlin. Zu dieser Meldung hatte die Polizei Berlin allerdings am selben Tag einen Beitrag auf X veröffentlicht: «Unsere Einsatzkräfte durchsuchten gestern Abend mit richterlichem Beschluss die Wohnung einer 27-jährigen Polizeibeamtin. Zuvor meldeten sich zwei Personen auf einem Polizeiabschnitt und gaben an, gemeinsam mit anderen in der Wohnung der Polizeibeamtin gewesen zu sein. Die beiden Personen seien dort unter Drogen gesetzt worden. Im Anschluss sollen ohne Einverständnis sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen worden sein. Die Durchsuchungsmaßnahmen verliefen mit Erfolg. Unser #LKA ermittelt.» Die Angabe des Geschlechts und des Alters von Beschuldigten in X-Postings ist ebenfalls gängige Praxis bei der Polizei Berlin.
Jedoch veröffentlicht die Polizei Berlin nicht zu jeder Polizeimeldung einen X-Beitrag. Hier trifft das Social Media Team der Polizei Berlin eine Auswahl. Durch das Posting auf X erhielt die Meldung zusätzliche Reichweite. Der X-Beitrag zur Polizeimeldung wurde innerhalb von 22 Stunden über 232.900 mal gesehen. Vielleicht wäre die Meldung (zum späteren Fall Judy S.) ohne das X-Posting untergegangen in der Vielzahl an täglichen Polizeimeldungen. Am 12.11.2024 wurde der X-Beitrag der Polizei zum Beispiel von Tom zunächst noch relativ harmlos kommentiert: «Das ist doch eine Szene aus ‹Pulp Fiction›». Nutzer BLona bemerkte: «ich habe Fragen, fürchte aber die Antworten». Noch wurde von einigen Nutzern das feminine Geschlecht der Beschuldigten betont, wenn auch bereits mit sexistischen Andeutungen wie durch Systemsprenger am 12.11.2024: «Ich steh auf Frauen in Uniform. Kann ich mal ihre Telefonnummer haben». Sven meinte am 13.11.2024: «Auch Frauen können Schweine sein».
Haßrede gegen Judy S. eskalierte auf X
Nutzer negierten schon bald die Weiblichkeit der Polizistin. So phantasierte Angelika Blaum am 13.11.2025: «Das glaubt ja wohl niemand, daß es sich bei dieser Beamtin und dieser Art Verbrechen um eine tatsächlich weibliche Polizistin handelt. Wegen Offenbarungsverbot dürfen nun aber solche Meldungen keinen Hinweis mehr auf das wahre Geschlecht des Sexualstraftäters erfolgen, wenn der seinen Geschlechtseintrag geändert hatte. Da bleibt uns nur noch, solche Fälle im Auge zu behalten und auf einen Artikel zu hoffen, der ein Bild der ‹Täterin› enthält. Schädel lügen nicht.» Und auch Liberta mißtraute der Polizeimeldung: «Habe den Text jetzt fünf Personen vorgelesen und alle sagten es handle sich bei der Beamtin mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Mann… Wokeness hat immerhin dazu geführt, daß Menschen Polizeimeldungen nicht mehr trauen».
Gregor fragte rhetorisch: «Es war also…. ein Mann?». Marie höhnte: «ist es eine Beamtin oder ‹Beamtin› ohne Menstruationshintergrund?» Melli meckerte: «In den Kommentaren 90% Zweifel an der Meldung bzgl Geschlecht. Zwei Wochen nach Einführung des #Selbstbestimmungsgesetz kein Wunder. Das Vertrauen ist zerstört. Danke für nichts.» Der Nutzer Bummerer klagte: «Solche Meldungen sind keinen Pfifferling mehr wert, solange man nicht weiß, ob die ‹Polizeibeamtin› ein Mann oder eine Frau ist.» Und Loretta spekulierte am 14.11.2025: «Man fragt sich ja schon, ob die Polizistin einen Penis hat».
Nach den ersten Berichterstattungen über Judy S. durch BILD und B.Z. am 23.11.2024, drei Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Frauenvertreterinnenwahlen, brachen auf X alle Dämme und Nutzer teilten Fotos der BILD-Berichte über Judy S. unter dem X-Posting der Polizei vom 12.11.2024, verbunden mit vermehrt hämischen, transfeindlichen und vorverurteilenden Kommentaren, die zu menschenverachtend waren, um hier zitiert werden zu können.
Mehrere Nutzer beharrten auf X darauf, daß die erfundenen Falschbehauptungen über Judy S. in Wirklichkeit wahr wären und machten Stimmung gegen die Polizei Berlin, der vorgeworfen wurde, in ihrer Kommunikation nach Außen zu lügen bzw. die vermeintliche Enthüllung der BILD mit angeblicher Lügenpropaganda vertuschen zu wollen. Zum Beispiel unterstellte Livia am 23.11.2024: «Die @polizeiberlin versteckt jeglichen Hinweis auf das wahre Geschlecht.» Und Volljurist Christian tönte: «Das ist der eigentliche Skandal: @polizeiberlin wird von vielen als Informationsaccount wahrgenommen. Kein Wort über den Hintergrund zu verlieren & den Täter als ‹Polizistin› zu klassifizieren hat mit Information nichts zu tun». Am 24.11.2024 forderte Nutzer woke=smoke: «@polizeiberlin, es ist ein Mann, der sich als Frau bezeichnet, der diese sexuellen Gewaltverbrechen begangen hat. Ein Mann! Und keine Frau! Bitte korrigieren Sie das für Ihre Kriminalstatistik». Und Franz war sich am 25.11.2024 gewiß: «Das war keine Beamtin, sondern ein verkleideter Mann».
So reagierte die Polizei auf die Haßrede
Laut Polizeidirektor Florian Nath, der im November 2024 nur wenige Tage nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Judy S. neuer Pressesprecher der Polizei Berlin wurde, kämpfte das Team Social Media (tsm) seiner Behörde gegen die Haßrede auf X an: «Unter dem polizeieigenen X-Beitrag wurden zahlreiche Antworten verborgen, sofern sie nach Einschätzung der Polizei Berlin nicht mehr der allgemeinen Meinungsfreiheit unterlagen. Bei eigenständigen Mentions ist das auf X jedoch nicht möglich.» Dem Nutzer Hauptstadtbeamter reichte das nicht: «Die Haßkommentare unter dem ‹auslösenden› Post der @polizeiberlin vom 12. November 2024 hat das ^tsm immer noch nicht ausgeblendet, obwohl es mehrmals darauf hingewiesen wurde. Aber hey, demnächst hissen sie wieder stolz die Rainbow Flag.»
Polizei postete auf X einen Aufruf zur Mäßigung
Am 23.11.2024 veröffentlichte die Polizei «in Absprache mit den Vorgesetzten der tatverdächtigen Polizeibeamtin umgehend und aktiv», so Nath, einen weiteren X-Beitrag zur Meldung Nr. 2291 mit der Bitte, Falschbehauptungen zu unterlassen und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu wahren. Der Wortlaut des X-Beitrags vom 23.11.2024 lautete: «Zu einem Ermittlungsverfahren, das wir bereits am 12.11. offiziell bekannt gegeben haben, kursieren in den Medien und im Netz diverse Gerüchte über Tathergang und Beteiligte. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Die Polizeibeamtin befindet sich aktuell nicht im Dienst, auch ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Wir bitten Sie, ihre Persönlichkeitsrechte und auch die der weiteren Beteiligten zu wahren, Vorurteile und diskriminierende Narrative zu vermeiden.» Der gut gemeinte Post der Polizei machte es teilweise noch schlimmer und erntete Kommentare wie «Sind Penispumpen bei euch dienstlich geliefert?» von Marcus Pretzell oder «Es ist gelinde ausgedrückt eine Unverschämtheit, eine durch einen Mann begangene Straftat als eine durch eine Frau begangene Straftat darzustellen.» (Glasmurmel). Der X-Beitrag vom 23.11.2024 wurde bis heute 97.247 mal gesehen und hat somit weniger als die Hälfte an Aufrufen als der erste X-Beitrag vom 12.11.2024 innerhalb von 22 Stunden erhielt.
Polizeisprecher rief bei der BILD-Chefredaktion an
Nath sagte zu den Maßnahmen, die er nach den Veröffentlichungen der Falschberichte in BILD und B.Z. ergriff, er habe «mehrfach telefonisch darauf hingewiesen, daß die Inhalte der Berichterstattung über die erste Polizeimeldung der Polizei hinaus in den von der BILD veröffentlichten Details insgesamt nicht zutreffend sind». Auf die konkrete Nachfrage hin, mit wem er telefoniert habe, entgegnete Nath: «Von hier aus wurde mit einem Mitglied der Chefredaktion der veröffentlichenden Zeitung gesprochen und auf die Falschbehauptungen hingewiesen.»
BILD-Sprecher widersprach Polizeisprecher
Ein BILD-Sprecher widersprach diesen Angaben des Polizeisprechers. Auf die Frage, wer in der Chefredaktion einen Anruf von der Pressestelle der Polizei Berlin erhalte habe, antwortete der BILD-Sprecher Christian Senft: «Niemand. Die Polizei wurde vor der Veröffentlichung der Texte mit dem Vorwurf konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten, sie hatte sich dazu nicht geäußert. Ein nach Medienberichten anscheinend erfolgter telefonischer Hinweis dazu hatte redaktionell Verantwortliche nicht erreicht.» Nath erwiderte daraufhin, er wisse ja, mit wem er telefoniert habe, und blieb bei seiner Darstellung.
Staatsschutz prüfte Berichterstattung auf Haßkriminalität
Die Pressestelle der Polizei legte die gesamte Berichterstattung dem Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) zur Prüfung auf Haßkriminalität vor. «Diese Vorlage ist durch mich im Zuge der Berichterstattung der BILD/BZ beim LKA Berlin (Polizeilicher Staatsschutz) gegen die für den Berichtinhalt verantwortliche Redakteurin erfolgt», bestätigte Nath. Die Prüfung habe ergeben, daß die Berichterstattung keine Haßkriminalität enthalten habe und die «verantwortliche Redakteurin» entlastet sei.
Beschäftigte wählten Judy S. zur Frauenvertreterin
Am 20.11.2024 wurde Sibylle Krause (GdP) wiedergewählt als Gesamtfrauenvertreterin. Verena Steinke (GdP) wurde gewählt als Stellvertreterin. Die Unabhängige Judy S. wurde mit 638 Stimmen zur zweiten Stellvertreterin gewählt. Bei den Wahlen zum Gesamtpersonalrat erhielt die GdP 4.394 Stimmen, die DPolG 1.967 Stimmen und Unabhängige 672 Stimmen. Die Gewählten hatten eine Woche Zeit, die Wahl anzunehmen. In diese Woche fielen alle Berichterstattungen der BILD und B.Z. über Judy S.
Polizei begann erst fünf Tage nach Anzeige mit Ermittlungen
Am 20.11.2024 rief eine Mitarbeiterin der Polizei bei der für Haßkriminalität zuständigen Stelle beim LKA an und stellte Anzeige wegen Hetze gegen Judy S., mit Verweis auf die Plattform X, gestreuten Gerüchte und behördeninterne Vorfälle wie mit Bart und Penis übermalte Wahlplakate in einigen Dienststellen. Die Polizei Berlin begann erst am 25.11.2024 mit den Ermittlungen.
Bündnis 90/Die Grünen thematisierten Judy S. im Innenausschuss
Am 24.03.2025 beschäftigte Judy S. den Innenausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin. Während der laufenden Sitzung meldete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Ausschussvorsitzenden Florian Dörstelmann (SPD) ein besonderes Vorkommnis, das nicht auf der Tagesordnung stand: «Stimmt es, daß im Rahmen der Wahl der Gesamtfrauenvertretung bekannt wurde, daß Aushänge für eine Kandidatin mit Bart und Penis übermalt wurden und welche Maßnahmen wurden gegen Trans- und Queer-feindliches Verhalten innerhalb der Polizei unternommen, welches mutmaßlich durch die Deutsche Polizeigewerkschaft forciert wurde, wie der Berichterstattung des Tagesspiegels zu entnehmen ist?» Der Abgeordnete Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) fragte mit Bezug auf den Tagesspiegel-Bericht vom 20.03.2025, ob gegen eine «Person von der Deutschen Polizeigewerkschaft» ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei? Der Tagesspiegel brachte die Person in Verbindung mit dem Rufmord gegen Judy S.
DPolG Berlin kritisierte Tagesspiegel
Die DPolG Berlin kritisierte in eine Pressemitteilung vom 20.03.2025 die Berichterstattungen des Tagesspiegels, «die ohne fundierte Fakten über die Arbeit und die Entscheidungen der DPolG und ihrer Vertreter spekulieren. In einer Zeit, in der präzise Informationen und verantwortungsvolle Berichterstattung von größter Bedeutung sind, ist es unerlässlich, daß die Öffentlichkeit auf verlässliche Quellen zugreifen kann. Folgende Punkte möchten wir klarstellen:
- Die DPolG Berlin hat sich zu dem Sachverhalt nie geäußert und wird dies auch nicht tun.
- Es handelt sich um unseriösen Journalismus, da ohne fundierte Fakten spekuliert wird, was die DPolG Berlin und ihre Vertreter angeblich falsch gemacht haben.
- Der DPolG Berlin sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Funktionsträgern der DPolG Berlin bekannt. Der Tagesspiegel behauptet dies auch nicht, sondern bleibt in seiner Formulierung ‹Eine Rolle sollen dabei auch Funktionäre der DPolG Berlin spielen› vage.
- Da sich diese Vorverurteilung ohne Fakten schon in den Presseanfragen abzeichnete, haben wir einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen betraut. Dieser hat klargestellt, daß der DPolG Berlin nichts vorzuwerfen ist und man diesen Eindruck auch nicht erwecken darf.
- Soweit unwahre Behauptungen über konkrete Mitglieder der Gewerkschaft oder aus dem Vorstand der DPolG Berlin gemacht, oder sie persönlich angegriffen werden, steht der Landesverband bereit, diese juristisch zu unterstützen.»
Polizeipräsidentin sprach über Judy S. im Innenausschuss
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sprach am 24.03.2025 im Innenausschuss erstmals öffentlich über Judy S.: «[…] im Hinblick auf die in Rede stehenden Plakate kann ich Ihnen lediglich sagen, daß durch uns ein Ermittlungsverfahren geführt wird, […] daß wir als Polizei Berlin gegen jede Form von Hetze und Ausgrenzung einschreiten und das gilt selbstverständlich auch gegen Hetze und Ausgrenzung von unseren eigenen Kolleginnen und Kollegen. Egal aus welchem Grund sie erfolgt. Im Nachgang zu der falschen und ehrverletzenden Presseberichterstattung wurde daher in einem Post des Social Media Teams der Polizei Berlin dringend dazu aufgefordert, unwahre Behauptungen zum Nachteil der Beamtin zu unterlassen. Auch der Pressesprecher hat immer wieder in verschiedenen Statements darauf hingewirkt. Hinsichtlich der Herausgabe von Informationen an die Presse haben wir ein Verfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet.
Mit der Kollegin selbst haben wir durch diverse Telefonate und persönliche Treffen jeweils die aktuelle Lage besprochen und ihr jede durch die Polizei leistbare Hilfe angeboten. Daß eine entsprechende deutliche Gegendastellung in der Presse erfolgt ist, halte ich für äußerst wichtig und es freut mich auch, daß so hoffentlich vieles ausgeräumt worden ist, auch wenn es nach wie vor natürlich sehr belastende Folgen hat für die Kollegin […] Die Fürsorge für die Kollegin war jederzeit gegeben aus unserer Sicht mit allem, was wir anbieten konnten. Deswegen vermag ich jetzt keine offensichtlichen Defizite bei der Polizei Berlin, wenngleich bei anderer Seite im Bereich der Presse schon zu erkennen».
Staatssekretär forderte mehr Schutz für Betroffene
Christian Hochgrebe (SPD), Staatssekretär für Inneres des Landes Berlin in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sagte im Innenausschuss zum Fall Judy S., ihm sei der Schutz von queeren Menschen vor Haß ein Thema von allerhöchster Priorität. Es gebe für Betroffene interne Ansprechpersonen in der Polizei Berlin. Diese würden auch dafür sorgen, daß LGBTQ-feindliche Delikte besser erfasst würden.
Diversity-Ansprechpersonen in der Polizei
1992 schuf die Polizei Berlin zum Schutz der Beschäftigten vor Mobbing oder Diskriminierung einen Ansprechpartner für Sexuelle Vielfalt. 2006 kam zusätzlich eine Ansprechpartnerin dazu. Beide Ansprechpersonen für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen erhielten hauptamtliche Stellen. Sie stehen trans- und intersexuellen Menschen zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich ihres Outings zur Verfügung, im Bedarfsfall wird an das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiternetzwerk des Vereins lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol e.V.) weiter vermittelt. Betroffenen bietet die Sozialbetreuung und der Polizeipsychologische Dienst der Polizei Berlin Beratungsgespräche. 2015 etablierte die Polizei Berlin ein zentrales Diversity Büro, das mit den jeweiligen Fachdienststellen zu einzelnen Diversitydimensionen zusammenarbeitet und zuständig ist für strategische Überlegungen, um beispielsweise Inhalte aus dem Projekt «Trans* in Arbeit» der Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung (LADS) in der Polizei Berlin umzusetzen.
Die Linke stellte Schriftliche Anfrage zu Judy S.
Am 27.03.2025 stellten die Abgeordneten Niklas Schrader und Klaus Lederer (beide: Die Linke) eine Schriftliche Anfrage mit dem Titel: «Verleumdungskampagne gegen Polizistin durch BILD, Nius und Polizeibeschäftigte» (Drucksache S19/22197), die ebenfalls den Tagesspiegel-Bericht vom 20.02.2025 zitierte. Der Senat von Berlin antwortete am 17.04.2025 auf die Frage: «Hat der Senat in dieser Angelegenheit das Gespräch mit der DPolG Berlin gesucht und wenn ja, welche Position hat er in diesem Gespräch vertreten? Wenn nein: Warum fand ein solches Gespräch bislang nicht statt?» wie folgt: «Nein. Die Aufarbeitung des Vorgangs dauert gegenwärtig noch an.»
Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nicht nur gegen Judy S.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittele gegen Judy S. derzeit nur noch hinsichtlich eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörden in Berlin. Gegen die Polizeimeisterin Judy S. bestehte seitens der Polizei Berlin weiterhin ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Für Judy S. gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.
Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin im Fall Judy S.
- Es gibt bzw. gab zwei Verfahren gegen Judy S. wegen des Verdachts eines Sexualdelikts (eingestellt) und wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (andauernd).
- Es gibt ein Verfahren gegen mögliche Verantwortliche der Axel Springer Deutschland GmbH wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zum Nachteil von Judy S.
- Es gibt ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses, weil Details aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Judy S. an die BILD-Redaktion durchgestochen wurden.
- Es gibt ein Verfahren wegen Beleidigung zum Nachteil von Judy S. in Postings, größtenteils mit Bezug zum am 17.04.2025 gelöschten X-Beitrag der Polizei Berlin.
- Die Staatsanwaltschaft Berlin hat «nur nicht noch separat» ein Verfahren wegen Haßkriminalität zum Nachteil von Judy S. eingeleitet.
Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis hin zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.
So falsch berichteten BILD und B.Z. über Judy S.:
- Judy S. sei ein «Mann» und habe einen «Penis». Richtig ist, daß sie von Geburt an eine Frau ist und ihr Penis eine reine Erfindung.
- Judy S. sei «Trans» und habe einen «Wechsel ihrer Geschlechtsidentität» durchgeführt. Das ist ebenfalls frei erfunden.
- Judy S. habe «zwei Bundespolizisten» sexuell missbraucht und mit einer «Penispumpe» gequält. Richtig ist, daß Judy S. gar keine Penispumpe besitzt, es diese «zwei Bundespolizisten» gar nicht gibt und Judy S. demnach die zwei «Bundespolizisten» weder sexuell missbraucht noch gequält hat.
BILD (verkaufte Auflage: 890.362 Exemplare, Reichweite: 6,9 Millionen Leser, Vorsitzende der BILD-Chrefredaktionen: Marion Horn, Chefredakteure: Marion Horn, Robert Schneider, Chefredaktion: Daniel Böcking, Martin Brand, Julia Brandner, Kati Degenhardt, Maike Klebl, Patricia Platiel, Saulo Santana, Jan Schäfer) publizierte drei Falschberichte in ihren Berlin/Brandenburg-Ausgaben sowie in ihren Bundesausgaben:
- Am 23.11.2024 auf Seite 8: «Polizistin soll Kollegen mit Penispumpe gequält haben: Sie kandidierte als Frauenvertreterin für die Berliner Polizei»
- Am 25.11.2024 auf Seite 6:«Missbrauchsverdacht: Kaum jemand wusste, daß die Polizistin einen Penis hat»
- Am 27.11.2024 auf Seite 6: «Trans-Polizistin zur Frauenvertreterin gewählt! Sie soll Kollegen mit Penispumpe gequält haben»
BILDplus berichtete ebenfalls drei mal:
- Am 23.11.2024: «Nach Sex-Party im Kitkat-Club: Polizistin soll Kollegen mit Penispumpe missbraucht haben – Trans-Frau kandidierte als Frauenvertreterin für die Berliner Polizei»
- Am 25.11.2024: «Berliner Beamtin unter Missbrauchsverdacht: Kaum jemand wusste, daß die Polizistin einen Penis hat»
- Am 26.11.2024: «Sie soll Kollegen mit Penispumpe gequält haben: Trans-Polizistin zur Frauenvertreterin gewählt!»
B.Z. (eine der Berliner Lokalausgaben der BILD-Zeitung im handlichen Tabloid-Format, verkaufte Auflage: 70.450, Exemplare, Reichweite: 0,24 Millionen Leser, Vorsitzende der BILD-Chrefredaktionen: Marion Horn, Chefredakteur: Jan Schilde, Stellvertretende Chefredakteurin: Larissa Hoppe, Blattmacher: Andra Fischer, Stefan Kost, Chefredaktion: Torsten Hasse, Axel Lier) publizierte zwei Falschberichte:
- Am 23./24.11.2024 auf Seite 1: «Polizistin soll Kollegen mit Penispumpe missbraucht haben: Sie lernten sich im KitKatClub kennen». Fortsetzung auf Seite 6: «Polizistin soll Kollegen mit Penispumpe missbraucht haben: Sie kandidierte als Frauenvertreterin für die Berliner Polizei»
- Am 25.11.2024 auf Seite 5: «Beamtin unter Missbrauchsverdacht: Kaum jemand wußte, daß die Polizistin einen Penis hat»
Am 27.11.2024 berichtete die B.Z. nicht mehr über Judy S. Ausschließlich BILD berichtete am 27.11.2024 weiterhin über Judy S. und dies sogar in ihrer Bundesausgabe. Ein BILD-Sprecher erläuterte dazu auf Nachfrage: «Die Berichte zu Judy S. erhielten in Folge verstärkt bundesweite Aufmerksamkeit und waren insofern nicht mehr ein reines Berliner Lokalthema.»
BILD und B.Z. warben auf Plakaten für ihre Story
Es ist üblich, daß Titelgeschichten auch auf den Teaser-Plakaten an Verkaufsstellen in Kiosken, Tankstellen und Bahnhöfen angerissen werden. Dies war am 23.11.2024 für B.Z. wie BILD Berlin-Brandenburg der Fall, jedoch nicht an den anderen Tagen der Berichterstattungen.
BILD entschuldigte sich gleich drei mal bei Judy S.
Die erste Entschuldigung publizierte BILD-Online am 20.12.2024: «In eigener Sache: BILD bittet um Entschuldigung
Liebe Leserinnen, liebe Leser, seit dem 23. November hat BILD an mehreren Tagen über eine Berliner Polizistin berichtet, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Artikel erschienen sowohl online auf bild.de als auch in der gedruckten BILD-Zeitung sowie in der BZ. Dabei sind uns handwerkliche Fehler unterlaufen, die uns nicht hätten passieren dürfen. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – und Fehler passieren auch in der BILD-Redaktion! Daher möchten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ganz offen sagen: Wesentliche Fakten der Berichterstattung über die Polizistin sind unzutreffend, wodurch wir sie leider in ein falsches Licht gerückt haben. Dafür möchten wir in erster Linie die betroffene Beamtin, aber natürlich auch Sie um Entschuldigung bitten. Ihre BILD-Redaktion»
Die zweite Entschuldigung publizierte BILD-Online am 14.03.2025: «In eigener Sache: BILD bittet Beamtin um Entschuldigung
Liebe Leserinnen, liebe Leser, im November 2024 berichtete BILD an mehreren Tagen über eine Berliner Polizistin, gegen die ein Ermittlungsverfahren lief. Die Artikel erschienen sowohl online auf bild.de als auch in der gedruckten BILD-Zeitung sowie in der B.Z. Leider sind uns bei der Berichterstattung handwerkliche Fehler unterlaufen. Das bedauern wir außerordentlich. Daher sagen wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ganz klar und offen: Wesentliche Fakten der Berichterstattung über die Polizistin waren unzutreffend, wodurch wir sie leider in ein falsches Licht gerückt haben. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamtin wurde am 30. Januar 2025 eingestellt. Grund: Es gab keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die ehemalige Beschuldigte. Wir bitten die Beamtin, aber natürlich auch Sie, liebe Leserinnen und Leser, um Entschuldigung. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Trotzdem, das hätte uns nicht passieren dürfen. Marion Horn, BILD-Chefredakteurin».
Die dritte Entschuldigung erfolgte im Rahmen mehrerer Richtigstellungen der BILD und B.Z. Die B.Z. druckte am 17.04.2025 auf Seite 1 eine Richtigstellung, die der Größe des Berichts vom 23.11.2024 über Judy S. auf der Titelseite entsprach: «B.Z. hat im November 2024 in mehreren aufeinanderfolgenden Berichten Falschbehauptungen über die Berliner Polizistin ‹Judy S.› verbreitet. Wir haben berichtet, daß Judy S. in Wirklichkeit eine Transfrau sei. Sie habe beim Sex in ihrer Wohnung zwei Männer unter Drogen gesetzt und missbraucht, unter anderem mit einer Penispumpe. Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt. Der Redaktion ist bewusst, daß sie Judy S. mit ihrer Berichterstattung großen Schaden zugefügt hat. Dafür bittet sie Judy S. um Entschuldigung. Die Redaktion».
Eine entsprechende Richtigstellung erschien auch am 17.04.2025 auf Seite 1 in der BILD Berlin/Brandenburg-Ausgabe und auf Seite 3 in der BILD-Bundesausgabe mit kleinem Hinweis auf der Titelseite der BILD-Bundesausgabe. BILD-Online und B.Z.-Online publizierten je eine Richtigstellung, die für einige Stunden sogar auf der Startseite stand.
Horn schrieb Rundbrief an ihre Mitarbeiter
Der MedienInsider berichtete über Horns Rundbrief vom 21.03.2025 an ihre Mitarbeiter: «Selbstmitleidig wird Horn auch innerhalb ihrer eigenen Redaktion wahrgenommen. Überhaupt sei das die deutlichste Reaktion von Horn auf das „Volldesaster“, wie es ein Redaktionsmitglied gegenüber Medieninsider beschreibt. Die versprochene Aufklärung? Kennen Mitarbeiter ebenfalls nur von Hörensagen. Vielmehr werde das Thema möglichst umschifft. Über die öffentlichen Erklärungen hinaus habe es innerhalb der Redaktion nur ein einziges Mailing gegeben. […] Versandt wurde es im Mitarbeiter-Newsletter ‹Wir bei Bild› am 21. März, also weit nach der falschen Berichterstattung und erst kurz nach den ersten Veröffentlichungen in anderen Medien. Auch hier entschuldigte sich die Chefredaktion und erklärte, ‹aus diesem Fehler lernen› zu wollen. […] In der Redaktion wirft man derweil die Frage auf, ob die Chefredaktion überhaupt ordentlich aufarbeiten will oder nur Symptome behandelt werden.»
Horn entschuldigte sich auf LinkedIn bei Judy S.
Am 16.04.2025 schrieb Horn auf LinkedIn: «BILD steht für Klartext. Für Haltung. Für Mut zur Wahrheit Mut zur Wahrheit bedeutet auch: Wenn wir Fehler machen, dann stehen wir dazu. Im Fall ‹Judy S.› haben wir versagt. Punkt. Es tut weh, das so klar hinzuschreiben. Denn ich weiß, wie hart und exzellent mein Team arbeitet. Aber über Judy S. haben wir komplett falsche Informationen verbreitet. Darum bitten wir die Beamtin am 17. April erneut – klar und öffentlich – um Entschuldigung.
- Hauptschlagzeile Seite 1 der BZ
- Prominent auf der Titelseite von BILD-Berlin
- Aufmacher auf Seite 3 der Bundesausgabe
- den ganzen Tag groß auf BILD.de
Unser Ziel ist klar: Wirklich alle unsere Leserinnen und Leser sollen diese Richtigstellung lesen. Denn unsere falsche Berichterstattung tut uns aufrichtig leid. Wir übernehmen Verantwortung. Persönlich und finanziell. BILD mag manchmal zu laut oder zu albern oder zu streng sein. Aber wir stehen für Journalismus, der exklusive Nachrichten produziert. Nicht umsonst führen wir mit Abstand vor allen anderen Medien im Zitate-Ranking von MediaTenor. Wenn wir Fehler machen, dann stehen wir dafür gerade. Ohne Ausflüchte. Ohne Relativierung. Davon kann sich jeder überzeugen. Bitte, liebe Judy S., vielleicht können Sie unsere Entschuldigung irgendwann annehmen. Das würde meinen Kollegen und mir sehr viel bedeuten.»
Reaktionen auf Horns LinkedIn-Beitrag
Maike Klebl, BILD Nachrichtenchefin und Mitglied der Chefredaktion, teilte Horns Beitrag auf LinkedIn mit der Anmerkung: «Wir können diese Geschichte leider nicht ungeschehen machen. Nur die betroffene Polizistin und unsere Leserinnen und Leser aufrichtig um Verzeihung bitten – und Wiedergutmachung leisten, wo wir können.»
Tagesspiegel-Ressortleiter Alexander Fröhlich kommentierte Horns Beitrag wie folgt: «Es war ein langer Weg, es ist ein nahezu einmaliger Fall in der deutschen Mediengeschichte. Daß Springer nun 150.000 Euro an Judy S. zahlt, ist anzuerkennen. […] Ob das Judy S. hilft, ob sie in ihren Job als Beamtin der Polizei Berlin zurückkehren kann, wird sich zeigen. […] Wir bleiben dran. […] Gemeinsam mit Ann-Kathrin Hipp habe ich im März für den Verlag Der Tagesspiegel den Fall rekonstruiert. Der Fall bekam dadurch deutschlandweit Aufmerksamkeit. Nun berichten wir über die historische Richtigstellung und die Entschädigung.»
Der MedienInsider kritisierte, daß Horn verknüpft ihre persönliche Entschuldigung bei Judy S. auf LinkedIn mit einem Verweis auf den Erfolg von BILD beim Zitate-Ranking verknüpfe, was in keinem Zusammenhang mit dem Fall stehe und ihre Entschuldigung laut MedienInsider «unglaubwürdig und taktlos» erscheinen lasse. «Daß die Recherche zur Recherche dringend und ernsthaft erfolgen muss, zeigt auch der Verdacht, der Bild-intern über die Flure geht und von jemandem aus der Redaktion so zusammenfasst wird: ‹Vielleicht gab es auch keine richtigen Nachfragen, weil die Geschichte über eine vergewaltigende trans Frau halt ins Weltbild einiger Verantwortlicher gepasst hat.› Gedanken wie diese zeigen auch, daß die Chefredaktion schon allein aus Selbstschutz eine ordentliche Aufklärung anstoßen muss. Aber nicht durch interne Teams», so der MedienInsider.
Marion Horn sprach auf Mitarbeiterversammlung über Judy S.
Am 12.05.2025 sprach Marion Horn in einem internen Meeting zu Mitarbeitern in der Arena im Springer-Neubau über den Fall. Laut MedienInsider soll Horn gesagt haben, «[…] im Nachhinein froh über die Causa Judy S. zu sein, weil dies zur Selbsterkenntnis beigetragen habe. Dadurch ergebe sich die Chance, Prozesse noch einmal zu überarbeiten. Beim so genannten Redaktionsupdate wurde keine umfangreiche Aufklärung des Falls präsentiert […] Schon die Formulierung, froh zu sein, löste in der Belegschaft Irritationen aus […]. Für Störgefühle soll die Chefredakteurin aber mit weiteren Ausführungen gesorgt haben. Einige davon sind in der Belegschaft so verstanden worden, daß Horn Rechtschreibfehler für markenschädlicher halte als die Auswirkungen der Causa Judy S.
In der Redaktion […] gibt man sich gegenüber der Chefredakteurin verständnislos. Horn habe im Zusammenhang darüber gesprochen, wie sie in der Causa Judy S. gelitten habe, anstatt noch einmal das Leid der betroffenen Polizistin zu betonen oder sich erneut zu entschuldigen. Ein Redaktionsmitglied: ‹Das macht deutlich, daß sie überhaupt nicht verstanden hat, wie schlimm das für Judy S. persönlich war.› […] ‹Es ist völlig absurd zu glauben, daß gelegentliche Rechtschreibfehler großer Schaden anrichten als ein so großer und öffentlichkeitswirksamer Fall.›
Unmut zieht die Chefredakteurin auch mit der Art und Weise auf sich, wie sie Konsequenzen ‹angedroht› habe. […] Redakteuren pauschal und von vornherein mit ‹harten Konsequenzen› zu drohen und Andeutungen über Jobverlust zu machen, sorge nicht für mehr Achtsamkeit, sondern Verunsicherung. ‹Teile der Belegschaft sind total verängstigt›, sagt ein Redaktionsmitglied. Außerdem fragt man sich, welche eigenen Konsequenzen die Chefredaktion als Mitverantwortliche an der Causa Judy S. gezogen hat. […]»
Nicht nur BILD und B.Z. berichteten falsch
Auch Nius, FOCUS und Berliner Kurier in Deutschland sowie Blick und Weltwoche in der Schweiz, haben falsche Behauptungen aufgegriffen. Nius machte daraus sogareine transfeindliche Kampagne.
Nius, Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes: Julian Reichelt
Am 23.11.2024 übernahm das rechte Portal Nius Teile der Falschberichte unter dem Titel «Kriminalität: Zuvor kandidierte sie als Frauenvertreterin: Transfrau-Polizistin soll Kollegen missbraucht haben». Am 27.11.2024 publizierte Nius einen Kommentar von Pauline Voss unter dem Titel «Sexualstraftäter wird ‹Frauenvertreterin›: Wie der Staat sein Schutzversprechen gleich doppelt bricht» mit falschen Behauptungen über Judy S. Ein Posting dazu ist auf der Facebook-Seite von Nius noch immer abrufbar. Darunter stehen Kommentare wie von Heinz Ulrich Tümpner: «Ich hoffe das die Lisa Paus mal so richtig von einer Frau mit Penis vergewaltigt wird damit sie merkt was ihr mit Gewalt durchgezogenes Gesetz erreicht hat.» Nius löschte diese Haßkommentare bisher nicht. Im Kapitel zur Medienaufsicht gehe ich auf den Nius-Beitrag von Pauline Voss etwas näher ein.
Ralf Schuler
Ralf Schuler, Politikchef der Vius SE & Co KGaA, postete auf X: «Zuvor kandidierte sie als Frauenvertreterin: Transfrau-Polizistin soll Kollegen missbraucht haben». Alles daran ist falsch. Die Polizistin ist keine «Transfrau», sie mißbrauchte keine «Kollegen» und sie kandidierte nicht «zuvor» als Frauenvertreterin, sondern erst danach. Wobei danach auch falsch ist, weil es die Tat, der sie zu Unrecht bezichtigt wurde, gar nicht gab.
Wolfgang Wiehle, MdB (AfD)
Am 27.11.2024 postete Wolfgang Wiehle, für die «Alternative für Deutschland» (AfD) Mitglied des Deutschen Bundestags, auf Facebook einen Screenshot von Nius, den Wiehle verbreitet mit den falschen Behauptungen: «Irre: Sexualtäter ist als Transfrau ‹Judy S.› bei Berliner Polizei und wird ‹Frauenvertreterin›!», «‹Selbstbestimmungsetz› radiert Schutz der Frauen aus, die Lüge regiert!». Dazu kommentiert Wiehle: «die hässliche Wahrheit dringt durch! +++ Dieser Fall sorgt in Berlin für Aufsehen: Ein Polizist, der als sogenannte Transfrau Judy S. lebt, steht im Verdacht, zwei Bundespolizisten unter Drogen gesetzt und sie anschließend mit einer Penispumpe brutal misshandelt zu haben. Anstatt diese offenbar schwer gestörte Person sofort vom Dienst zu suspendieren, wird S. sogar zur zweiten stellvertretenden Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Polizei gewählt! Berichten zufolge waren viele Polizistinnen, die an der Wahl teilnahmen, nicht darüber informiert, daß S. ein biologischer Mann ist, geschweige denn, was er getan hat. Mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ wurde der Schutz von Frauen ausradiert! Seither müssen die Bürger die woke Lüge mittragen, sonst wird es teuer. So wird in der bunten Republik der mutmaßliche Sexualtäter zum Frauenvertreter. Lesen Sie den ganzen irren Fall bei Nius […]».
Blick, Chief Content Officer: Steffi Buchlim, Chief Digital Officer: Sandro Inguscio
Am 23.11.2024 berichtete Blick-Online falsche Behauptungen über Judy S. unter dem Titel «Skandal in Berlin: Polizistin (27) soll Kollegen mit Penispumpe missbraucht haben» (Autoren: Johannes Hillig (Redaktor News) und BliKI (Der intelligente Helfer).
FOCUS, Chefredakteur: Florian Festl
Am 24.11.2024 übernahm FOCUS-Online Teile der Falschberichte unter dem Titel «Lernten sich in Berliner Sex-Club kennen: Polizistin (27) soll Kollegen unter Drogen gesetzt und schwer missbraucht haben» (Autor: Dominik Voss/«dvo»).
Berliner Kurier, Chefredakteur: Michael Heun
Am 25.11.2024 übernahm der Berliner Kurier unter dem Titel «Polizistin soll Kollegen missbraucht haben: Nach Sex-Party im Kitkat-Club. Jetzt ermitteln die Kollegen der Berliner Polizei» Teile der Falschberichte (Autorin: Veronika Hohenstein). Näheres zum Bericht im Berliner Kurier im Kapitel zum Deutschen Presserat, der diesen mißbilligte.
Weltwoche, Chefredaktor: Roger Köppel, Mitglieder der Chefredaktion: Erik Ebneter, Roman Zeller (Digital)
Am 26.11.2024 berichtete die Weltwoche falsche Behauptungen über Judy S. unter dem Titel «Trans-Polizistin wird Frauenvertreterin: Wie eine Wahl die Berliner Polizei durchrüttelt».
MorgensternTV
Am 26.11.2024 verbreitet der rechte Kanal «Boris von Morgenstern» von Boris von Jutrzenka-Trzebiatowski in einem Video auf YouTube (155.000 Abonnenten) als auch in einem Posting sowie in einem Video auf X (25.875 Follower) falsche Behauptungen über Judy S. Auf YouTube schreibt der Kanal unter dem Titel «Trans-Polizistin wird MISSBRAUCH vorgeworfen & wird Frauenvertreterin»: «2 Bundespolizisten werfen der Trans-Polizistin vor, von ihr sexuell missbraucht worden zu sein. Jetzt wurde sie zur Frauenbeauftragten gewählt. Anscheinend wusste kaum jemand, daß es sich um einen gebürtigen Mann handelt. Wie absurd wird es noch?» Alles völlig frei erfunden. Doch anstatt das Video (86.990 Aufrufe) und den Text sofort zu löschen, nachdem öffentlich bekannt wurde, daß die Behauptungen über Judy S. falsch sind, postet der Kanal einen belanglosen Kommentar, mit dem er sich aus der Affäre zu ziehen will: «Ich arbeite gerade an einem aktuellen Beitrag. Solange der nicht fertig ist, bleibt das Video aus Transparenzgründen online. Ich versuche Kontakt zu Judy herzustellen. Sobald ein aktualisierter Beitrag online ist, wird dieses Video auf ‹nicht gelistet› gestellt. Noch habe ich das ganze nicht so richtig durchblickt. Grüße.»
Auf X heißt es zu dem Vide0 (52.485 Mal angezeigt) unter dem reißerischen Titel «MISSBRAUCH nach Sex-Party? Trans-Polizist(in)», der bereits falsche Behauptungen enthält, wenn auch vermeintlich abgeschwächt als rhetorische Frage formuliert: «Einer Berliner Trans-Polizist(in) wird vorgeworfen 2 Männer sexuell missbraucht zu haben, nachdem sie sie unter Drogen gesetzt hat. Jetzt wird die Polizistin mit Penis (BILD-Zitat) zur stellvertretenden Frauenvertreter(in). Dit is Berlin, besser wird es heute nicht.»
Anabel Schunke
Am 26.11.2024 publizierte die Influencerin Anabel Schunke (229.052 Follower auf X) ein Video über den Fall Judy S. auf Facebook und auf TikTok. Dazu schrieb sie auf Facebook: «Wir leben in der dümmsten anzunehmenden Realität …» Das Video hat auf Facebook ca. 10.500 Aufrufe und die meisten der 42 Kommentare sind niederträchtig und transfeindlich. Einer der harmlosesten Kommentare stammt von Walter Sommer und lautet: «Wie soll eine Person mit Penis biologische Frauen verstehen und vertreten»?
Sohn des ehemaligen Polizeipräsidenten vertritt Judy S.
Judy S. wird anwaltlich vertreten durch Christian Schertz (zivilrechtlich) und Guido Fickenscher (strafrechtlich). Christian Schertz ist der Sohn von Georg Schertz (90), dem ehemaligen Polizeipräsidenten in Berlin, der hoch angesehen ist in der Behörde. Judy S. beantragte am 05.12.2024 über Schertz am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH auf Untersagung der veröffentlichten Berichterstattungen in Wort und Bild in den gedruckten Zeitungen als auch auf deren Online-Auftritten (Az. 28 O 279/24). Das Verfahren hat sich ohne Entscheidung in der Sache erledigt, da die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Die Axel Springer Deutschland GmbH zahlte Judy S. eine Geldentschädigung in Höhe von € 150.000,00. Über Schertz stellte Judy S. auch eine Strafanzeige gegen mögliche Verantwortliche der Axel Springer Deutschland GmbH wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Die Prüfung eines Anfangsverdachts durch die Staatsanwaltschaft Berlin dauert an. Es gilt für alle möglicherweise Betroffenen die Unschuldsvermutung bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung.
Fickenscher lehrt Eingriffsrecht (Polizeirecht, Strafprozessrecht) an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er ist spezialisiert auf die Strafverteidigung von Polizeibeamten. Fickenscher schreibt auf seiner Internetseite: «Ob und zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, auszusagen oder zunächst zu schweigen, muss frühestmöglich und detailliert mit dem beschuldigten Polizeibeamten besprochen, abgewogen und entschieden werden. Darüber hinaus müssen bei der Festlegung der Verteidigungsstrategie von Beginn an die disziplinar- und beamtenrechtlichen Auswirkungen mit ins Kalkül gezogen werden.» Judy S. stehe laut Fickenscher derzeit nicht für ein Interview zur Verfügung.
Autorin der BILD- und B.Z.-Berichte engagierte sich in der Vergangenheit für die DPolG Berlin
Autorin der Berichte über Judy S. in BILD und B.Z. war die erfahrene Boulevard-Journalistin Nicole Biewald, Verfasserin des Spiegel-Bestsellers «Höllenritt: Ein deutscher Hells Angel packt aus», die im November 2024 Redakteurin und Polizeireporterin der BILD-Zeitung war und zuvor bereits für Deutschlands führende Boulevard-Zeitungen B.Z., Berliner Kurier, Hamburger Morgenpost und Kölner Express schrieb. Sie ist verheiratet mit einem Funktionär der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin. Nicole Biewald soll laut dem Tagesspiegel-Bericht vom 20.03.2025 die Tätigkeit der DPolG «in der Vergangenheit immer wieder unterstützt haben. Sowohl bei Pressemitteilungen als auch bei Großeinsätzen wie am 1. Mai, wenn die Gewerkschaft Verpflegung an Beamte verteilt.» Diese Tätigkeiten sollen bereits mehrere Jahre zurückgelegen haben als die Berichterstattungen über Judy S. erschienen.
Nach der Veröffentlichung eines Videos zum Fall Judy S. erhält die Influencerin Anabel Schunke (229.052 Follower auf X) die Nachricht eines Nutzers: «Das sind absolut krasse Fehlinformationen der BILD. Die Verfasserin des Artikels wurde mit Fragen zur Quelle dieser Lüge bereits konfrontiert, jedoch blieb eine Antwort bis jetzt aus. Bitte löschen Sie das Video.» Schunke postete am 26.11.2024 die Nachricht des Nutzers auf X und kommentierte: «Dieser User hat mich jetzt die letzten Tage mehrmals kontaktiert und behauptet ganz fest, daß die ‹Polizistin› aus Berlin nicht Trans ist und BILD lügt. Wie glaubwürdig er ist: keine Ahnung. Könnte die @BILD bzw. Nicole Biewald dazu Auskunft geben?» In einem X-Posting vom 26.11.2024 griff Schunke das Thema nochmals auf und verbreitete ein Bildschirmfoto, auf dem der Name von Nicole Biewald stand. Auch X-Nutzer @MissAnonQZ nannte Nicole Biewalds Namen mit Bezug auf die falschen Berichterstattung.
Der Branchendienst MedienInsider befasste sich am 23.04.2025 damit: «Unabhängig von der Frage, ob die Journalistin selbst getäuscht wurde, ob sie sich hat – bewusst oder unbewusst – manipulieren lassen: Es wäre fatal, es sich jetzt leicht zu machen […]. Der Fall Judy S. ist ohne Zweifel die Geschichte eines menschlichen Versagens. Aber war es wirklich das Versagen eines Einzelnen? Kaum. Eine Recherche wie diese wandert durch viele Hände – durch die von Ressortleitern, Mitgliedern der Chefredaktion und zuletzt durch die der obersten Führung. Wurden an diesen Stellen keine Fragen gestellt? Wurden die richtigen gestellt? Und mit welchen Antworten hat man sich abgegeben? Oder war die Story einfach zu schön-skurril, um sie durch kritisches Hinterfragen zu gefährden?» Ich mache mir Spekulationen über Nicole Biewald ausdrücklich nicht zu eigen.
Deutscher Presserat prüfte mehrere Berichterstattungen
Az. 0328/25/1 (BILD)
Der Deutsche Presserat prüft derzeit Beschwerden gegen BILD (Az. 0328/25/1), die in Berichterstattungen über Judy S. einen «mögliche Interessenkonflikt» nicht offen legte. In Richtlinie 6.1 – Interessenkonflikte des Pressekodex des Deutschen Presserats steht: «(1) Üben journalistisch […] Tätige neben der publizistischen Arbeit zusätzliche Funktionen in […] Gesellschaft aus, müssen alle Beteiligten für eine strikte Trennung dieser Funktionen sorgen. Dies gilt sinngemäß auch für persönliche Beziehungen oder Verflechtungen, sofern diese Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit einer Berichterstattung begründen können. Dabei ist zu beachten, daß bereits der Eindruck einer interessengeleiteten Veröffentlichung der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Presse schaden kann. (2) Sofern aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein Interessenkonflikt naheliegt, sollen betroffene Personen nicht an der journalistisch-redaktionellen Bearbeitung des jeweiligen Gegenstands mitwirken, es sei denn, der mögliche Interessenkonflikt wird gegenüber der Leserschaft offengelegt.»
Der «mögliche Interessenkonflikt», der gegenüber der Leserschaft durch BILD nicht offengelegt wurde, könnte darin bestehen, daß Nicole Biewald, die Autorin der Berichte über Judy S. und damalige BILD-Redakteurin, sich in der Vergangenheit für die DPolG engagierte, mit einem DPolG-Funktionär verheiratet ist und es mit Nadine Thun eine DPolG-Funktionärin als direkte Gegenkandidatin von Judy S. gab, die mit Judy S. bei der Wahl für das Amt der Stellvertreterin der Gesamtfrauenvertreterin unmittelbar konkurriert hat. Die Berichte über Judy S. erschienen zwischen dem 23. und 27. November 2024 in einem Zeitraum, in dem die Frist zur Annahme der Wahl noch lief. Würde Judy S. die Wahl nicht annehen, würde die Kandidatin nachrücken, die weniger Stimmen als Judy S. erhielt. Wie stark die Wirkung der Berichte auf Judy S. waren, erklärte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel am 24.03.2025 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin.
BILD-Sprecher Christian Senft widerspricht einem «möglichen Interessenkonflikt»: «Die genannte Beziehung der langjährigen Polizeireporterin ist öffentlich bekannt. Insofern verwandtschaftliche Verhältnisse von Redakteurinnen und Redakteuren transparent und bekannt sind, stehen diese nicht mutmaßlich in einem Interessenskonflikt mit deren Berichterstattung.» Zudem soll Nicole Biewalds Engagement für die DPolG Berlin in der Vergangenheit gelegen haben.
Az. 1052/24/1-BA (BILD und BILD-Online)
Am 18.03.2025 rügte der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats BILD und BILD-Online wegen Verstoß gegen die Ziffern 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 13 des Pressekodex (Unschuldsvermutung). Der Presserat teilte dazu mit: «Die Redaktionen der BILD-Medien […] erhielten Rügen wegen vorverurteilender Berichte über Vorwürfe gegen eine Polizistin. Sie behaupteten, die angebliche Trans-Frau solle zwei Kollegen sexuell missbraucht haben und schilderten detailgenau die mutmaßlichen Umstände. Jedoch stützte sich die Berichterstattung lediglich auf einen Anfangsverdacht und nicht auf hinreichende Anknüpfungspunkte. Die Beiträge waren zudem mit einem Plakat bebildert, mit dem die Beschuldigte für ein Amt bei der Polizei kandidiert hatte. Das Foto war lediglich mit einem Augenbalken versehen. Auch der Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens machten die Betroffene nach Ansicht des Presserats identifizierbar. In Verbindung mit den Vermutungen über ihre Trans-Identität und den schweren Vorwürfen gegen sie verstießen die Berichte massiv gegen den Persönlichkeitsschutz der Polizistin nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die vorverurteilende Berichterstattung verletzte zudem die Unschuldsvermutung nach Ziffer 13.»
BILD hat die Rüge noch nicht publiziert. Im Optimalfall sollen die Redaktionen sechs Wochen nach Erhalt der Entscheidung die Rüge veröffentlichen. Es erfolgen hierzu falls nötig drei Erinnerungen durch den Presserat an die Beschwerdegegnerin. Aufgrund interner Arbeitsprozesse des Presserats erfolgen diese nicht immer regelmäßig alle zwei Wochen. Im konkreten Fall wurde die BILD-Redaktion bereits zum zweiten Mal zur Rügenveröffentlichung gemahnt.
Az. 1174/24/1-BA-WA (B.Z.)
Am 18.03.2025 rügte der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats die B.Z. In dem Verfahren verfasste der Presserat eine fehlerhafte Entscheidung. In einer Wiederaufnahme des Verfahrens wird diese Entscheidung überprüft. Aufgrund der eingereichten Wiederaufnahme des Verfahrens kann die B.Z. bis zum Abschluß des Wiederaufnahmeverfahrens mit der Veröffentlichung der bereits erfolgten Rüge warten.
Az. 0306/25/1 (B.Z.)
In Folge der Wiederaufnahme des vorgenannten Verfahrens wurde ein weiteres bereits eingeleitetes Beschwerdeverfahren gegen die B.Z. in das zum späteren Zeitpunkt eingetretene Wiederaufnahmeverfahren mitaufgenommen und das Az. 0306/25/1 daraufhin wieder gelöscht.
Az. 1176/24/1-BA (Berliner Kurier)
Am 18.03.2025 sprach der Beschwerdeausschuss 1 gegen den Berliner Kurier eine Missbilligung aus wegen Verstoß gegen die Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. In den Erwägungen des Ausschusses heißt es: «Die Mitglieder Erkennen einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt […]. Zwar macht die Redaktion die Vorwürfe gegen die Polizistin als Informationen kenntlich, die sie aus einer anderen Zeitung übernommen hat. Jedoch hätte sie angesichts der Schwere der Vorwürfe selbst der Betroffenen eine Chance geben müssen, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Eine Stellungnahme hat die Redaktion jedoch offenbar nicht bei der Beschuldigten eingeholt […].»
Az. 0304/25/1 (FOCUS-Online)
Beim Deutschen Presserat ist eine Beschwerde anhängig gegen FOCUS-Online.
Auch Schweizer Presserat befasst sich mit dem Fall
Beim Schweizer Presserat ist eine Beschwerde anhängig gegen Blick-Online.
Die Medienaufsicht in Berlin und NRW prüft Berichte über Judy S.
Wer redaktionell-journalistisch arbeitet, trägt eine hohe Verantwortung gegenüber Lesern. Mit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags im November 2020 haben die Landesmedienanstalten die Aufgabe erhalten, gegen die Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten und die damit verbundene Verbreitung von Desinformation im Internet vorzugehen. Das gilt vor allem, wenn diese Telemedien geschäftsmäßig angeboten werden und regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen verbreiten und nicht dem Presserat oder einer anderen Selbstkontrolleinrichtung unterliegen. Daher prüft die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern Berichterstattungen von MorgensternTV. Und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Berichterstattungen auf Nius.
Am 23.11.2024 berichtete Nius unter dem Titel: «Kriminalität: Zuvor kandidierte sie als Frauenvertreterin: Transfrau-Polizistin soll Kollegen missbraucht haben» erstmals über Judy S. Am 27.11.2024 berichtete Nius unter dem Titel «Sexualstraftäter wird ‹Frauenvetreterin›: Wie der Staat sein Schutzversprechen gleich doppelt bricht» nochmals.
Bereits die Überschrift ist falsch: «Sexualstraftäter wird ‹Frauenvertreterin›». Richtig ist: Als Nius den Beitrag publizierte, bestand zwar noch ein Anfangsverdacht gegen Judy S. wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts. Um die Betroffene als «Sexualstraftäter» bezeichnen zu dürfen, bedürfte es nach der gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK auch in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung ihrer rechtskräftigen Verurteilung. Diese rechtskräftige Verurteilung gab es nicht zum 27.11.2024, daher hätte Nius die Betroffene nicht als «Sexualstraftäter» bezeichnen dürfen.
Die Betroffene ist eine Frau. Daher darf Nius für die Betroffene nicht das maskuline Nomen nutzen. Nius nutzt das Substantiv mit Absicht im falschen Genus, um Stimmung gegen Menschen mit Trans-Hintergrund zu machen und die bereits in der Überschrift die falsche Nachricht zu transportieren, ein Mann werde «Frauenvertreterin›».
In der Bildunterschrift berichtet Nius falsch: «‹Polizistinnen› wie Judy S.». Da Judy S. eine Frau ist, steht die Berufsbezeichnung «Polizistinnen» falsch in Anführungszeichen in Bezug auf Judy S. Zudem ist Judy S. auf zwei Abbildungen identifizierbar. Daher verletzen die Abbildungen die Persönlichkeitsrechte von Judy S.
Und im Beitrag heißt es weiterhin: «Ein Polizist, der als sogenannte Trans-Frau lebt und auf den Namen Judy S. hört, soll zwei Bundespolizisten unter Drogen gesetzt und unter anderem mithilfe einer Penispumpe misshandelt haben. In ihrer Anzeige gaben die Polizisten laut Bild an, nicht gewusst zu haben, daß es sich bei S. um einen Mann handelte. Nun wurde S. auch noch zur zweiten stellvertretenden Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Polizei gewählt. Anscheinend wussten auch viele Polizistinnen bei der Wahl nicht, daß S. ein Mann ist. Er bekam 638 Stimmen.»
Richtig ist, daß Judy S. eine Polizistin und kein Polizist ist und eine Frau und kein Mann (und auch keine Trans-Frau). Daher ist es auch falsch, Judy S. mit dem maskulinen Pronomen «er» zu bezeichnen. Richtig ist das feminine Pronomen «sie». Weder setzte Judy S. «zwei Bundespolizisten unter Drogen» noch hat sie diese «mithilfe einer Penispumpe misshandelt». Diese Vorwürfe sind frei erfunden und widerlegt. Nius unterließ, die Betroffene mit den konkreten Vorwürfen zu konfrontieren und verletzte dadurch die presserechtlichen Pflichten bei Verdachtsberichterstattung und die Persönlichkeitsrechte von Judy S. Für die Vorwürfe gibt es keine privilegierte Quelle, sondern lediglich die BILD als Quelle. Nius macht sich somit die Falschberichte der BILD in Teilen zu eigen, ohne die Vorwürfe vor der Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen.
«Dieser Fall ist schlimmer als Relotius»: Das schrieb die Presse über den Fall
20.03.2025
- Im Tagesspiegel publizierten Ressortleiter Alexander Fröhlich und Redakteurin Ann-Kathrin Hipp eine ausführliche Rekonstruktion des Falls mit der prägnanten Schlagzeile «Die verlorene Ehre der Judy S.» auf der Titelseite. Fortsetzung auf den Seiten B10 bis B12: «Die ‹Bild›, die Polizei und Judy S. Unhaltbare Vorwürfe und ein erfundener Penis». Der Bericht erschien auch in den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) auf den Seiten B12 bis B14 und Online unter dem Titel: «Unhaltbare Vorwürfe und ein erfundener Penis: Wie die ‹Bild› und Polizisten den Ruf einer Berliner Beamtin zerstörten». Der Bericht wurde am 24.03.2025 im Innenausschuss und am 27.03.2025 in einer Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses von Berlin zitiert. Am 15.04.2025 untersagte das Landgericht Berlin II der Verlag Der Tagesspiegel GmbH nach mündlicher Verhandlung die Verbreitung ihrer Berichterstattung über eine Person der DPolG (Az. 27 O 91/25 eV). Das Landgericht Hamburg wies am 07.05.2025 den Antrag eines Ehepaars auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verlag Der Tagesspiegel GmbH zurück (Az. 324 O 165/25). Hiergegen ist sofortige Beschwerde eingelegt worden, wodurch das Verfahren nun am Hanseatischen Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 7 W 234/25 anhängig geworden ist.
- Margarethe Gallersdörfer hob die Titelgeschichte im Tagesspiegel Checkpoint hervor mit den Worten: «Nach dieser Meldung sind Sie wach. […] Rufmord-Skandal bei der Berliner Polizei […] polizeiinterne Intrigen wurden der Frau zum Verhängnis.
- Vicky Bargel berichtete auf Spiegel-Online unter dem Titel: «Wie ‹Bild› und ‹Nius› eine kriminelle trans Polizistin erfanden
- Henning Kornfeld berichtete für den Branchendienst kress unter dem Titel:
21.03.2025
- Ben Kutz befasste sich in der MDR-Kolumne «Das Altpapier mit dem Fall.
- Axel Weidemann (wei.) berichtete auf F.A.Z.-Online unter der Überschrift: «Durch ‹Bild› verunglimpft: Am Bericht um Judy S. stimmt kaum etwas
- Queer.de berichtete unter dem Titel: «Trans-Panik: Berichte über kriminelle trans Polizistin in ‹Bild› und ‹Bild›: Alles nur erfunden
- Das MANNSCHAFT Magazin berichtete unter dem Titel: «Erfundener Penis: Rufmordkampagne› gegen Berliner Polizistin: Der Fall Judy S. schlägt hohe Wellen
- Aljoscha Prange berichtete auf ntv-Online unter dem Titel: «Penispumpen-Missbrauch erfunden: Wurde angebliche trans Beamtin Opfer polizeiinterner Intrige?
25.03.2025
- Carolin Gasteiger befasste sich in der Süddeutschen Zeitung unter dem Titel: «Bis ins Privateste mit den Rügen des Presserats gegen BILD und B.Z.
- Philipp Siebert berichtete in der Berliner Morgenpost unter dem Titel: «Ermittlungen wegen Rufmordes an Polizistin Missbrauchsvorwürfe und Transidentität in der ‹Bild› waren frei erfunden
- schuldigt sich für Falschberichte über Polizistin epd (Evangelischer Pressedienst) berichtete in fünf Meldungen mit den Titeln: «‹Bild› ent
- Henning Kornfeld berichtete für den Branchendienst kress: Fall Judy S.: Bild und BZ zahlen 150.000 Euro
- @mediasres im Deutschlandfunk.
- Tschermak und
- Samira El Ouassil kommentierte den Fall auf Spiegel-Online als eine transfeindliche Medienkampagne
- Aurelie von Blazekovic berichtete auf SZ-Online unter dem Titel: Alles komplett falsch
- Michael Hanfeld (miha.) berichtete in F.A.Z. Einspruch vom 17.04.2025 unter dem Titel: Transfrau mit Penispumpe›: ‹Bild› entschuldigt sich für Falschberichte über Polizistin Judy S. Titel:
- Tom Wannenmacher publizierte für Mimikama einen ausführlichen Faktencheck unter dem Titel «Fake-News: Wie ‹Bild› die Polizistin Judy S. zur Zielscheibe machte. Ein Fall von Rufmord durch Boulevardjournalismus – und eine öffentliche Entschuldigung, die viel zu spät kommt». Mimikama ist ein Portal des Vereins zur Aufklärung über Internetmissbrauch.
- Marvin Schade fragte im Lese-Letter zur Wochenmitte der Kalenderwoche 17/2025: «Wo bleibt die Judy-Kommission? Die größten journalistischen Verfehlungen von Bild in eine klare Rangfolge zu bringen, ist schwer. Der Fall Judy S. aber gehört in die Top 5 – und definitiv an die Spitze der jüngeren Bild-Historie. Man könnte sogar sagen: Dieser Fall ist schlimmer als Relotius. Denn hier wurde nicht nur ein Medium schwer beschädigt, sondern auch einer Person gezielt geschadet. Auch deshalb muss schonungslos aufgeklärt werden.»
- Die Hamburger Morgenpost berichtete über die Rügen des Presserats gegen BILD und B.Z.
- David Rühl berichtete für «WDR 5 Töne, Texte, Bilder – das Medienmagazin» mit Anja Backhaus: «In einer Richtigstellung gibt die BILD zu, falsch über eine Berliner Polizistin und ihr angebliches Sexualleben berichtet zu haben. Dabei hätte es die Zeitung von Anfang an besser wissen müssen.
- Dennis Klein berichtete auf Queer.de unter dem Titel «Fragwürdiger Verlag als Ally? ‹Ein Schlag ins Gesicht›: Kritik an Axel-Springer-Schirmherrschaft beim CSD Dresden
- Marvin Schade berichtete im MedienInsider erneut über Marion Horns Umgang mit dem Fall.
- Marvin Schade berichtete im MedienInsider abermals über Horns interne Aufarbeitung, diesmal unter dem Titel: «Nach Judy S. droht Bild-Chefin Marion Horn mit harten Konsequenzen›».
- Wenn Sprache entgleist Sprache spiegelt Denken. Und das ist entgleist. Im Kampf um Aufmerksamkeit zählt nur der niederste Instinkt. Im April erst zahlte der Boulevard 150.000 Euro Schmerzensgeld an eine junge Polizistin, wegen frei erfundener Klickstorys, die ein Leben ruinierten. Anwalt Schertz fühlt sich an Bölls Katharina Blum erinnert. Untertitel: Wie Gewalt entstehen und wohin sie führen kann. 50 Jahre, nichts gelernt.
- Holger Kreymeier sprach ausführlich über Horns «peinliche Berichterstattung bei der Bild-Zeitung» in Folge 348 der Mediatheke auf Massengeschmack-TV. Am 03.06.2025 wurde das Video auch auf YouTube veröffentlicht.
Fazit
Überwiegend rechte Medien verbreiteten falsche Behauptungen über Judy S., teilweise transphob kommentiert. Die an der Aufklärung des Falls beteiligten Medien sind links oder liberal. BILD und B.Z. entschuldigten sich mehrfach öffentlich bei Judy S., viele andere Medien, die beim Rufmord gegen Judy S. mitmachten, nicht.