«Wir werden sowieso abgebügelt, aber für eine kurze Show wird es reichen», sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich beim Betreten des Dienstzimmers E:005 des Landgerichts Itzehoe. Richter Rößling wartet bereits geduldig auf Füllmich, dessen Zug eine knappe halbe Stunde Verspätung hatte.

Füllmichs Mandantin, eine Kaptialgesellschaft mit Sitz in Wedel, verklagt Prof. Dr. Dr. Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), auf Schadenersatz, weil das Ladengeschäft der Mandantin im Lockdown schließen musste und der Mandantin dadurch Einnahmen entgangen seien. Der Angeklagte wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kostja von Keitz, Partner der Kanzlei ZENK in Berlin.

Von Keitz trägt schwarze Lackschuhe, einen gediegenen Anzug und eine braune Ledertasche. Füllmich trägt ein dunkelblaues Janker und ist mit einem silberfarbenen Rollkoffer unterwegs.

Die Frage, die zu Beginn der Sitzung gestellt wird, lautet, ob der Beamte Wieler überhaupt vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz verklagt werden könne?

Füllmich ist sich seiner Sache sicher: «Wieler handelt als verlängerter Arm der WHO, die keine demokratische Legitimation hat» und die nicht wissenschaftlich vorgehe, sondern Interessengeleitet sowie durch private Spenden finanziert sei. Füllmich läßt kein gutes Haar an der WHO.

Füllmich verhält kaum, daß er keine großen Sympathien für Wieler hegt. Füllmich stört sich an beinahe allem, was Wieler ist: Mitglied im Expertenrat Covid-19 der Bundesregierung, Mitglied in wichtigen Arbeitsgruppen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), enger Berater von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Kommissarischer Senator der Sektion Globale Gesundheit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Füllmich argumentiert vor dem Landgericht Itzehoe, daß die Leopoldina während der Covid-19-Pandemie den Lockdown gefordert habe. Wieler müsse nun für die Schäden, die seine Mandantin durch den Lockdown erlitten habe, gerade stehen.

Füllmich erzählt Richter Rößling von seinen 118 Sitzungen im Corona-Ausschuss, in dem «440 Wissenschaftler aus aller Welt» die Wahrheit über die «vermeintliche Pandemie» offenbart hätten, «darunter auch Aussteiger aus der Leopoldina».

Füllmich beruft sich insbesondere auf das Zeugnis eines Leopoldina-Aussteigers, der Mitglied gewesen sei in einer Kommission der Corona-Regelungen.

Die «Anlage K9» seiner Klageschrift zum Az. 4 O 219/21 enthalte ein «brisantes WHO-Dossier» aus dem Jahre 2019, das zeige, daß die Maßnahmen gegen die Influenza, welche die selben gewesen seien wie jene gegen Corona, nichts gebracht hätten.

Von Keitz entgegnet: «Ich habe mir große Mühe gemacht, bei dieser Klage den normativen Ansatz zu erkennen. Vielleicht liegt es an mir, das ich es nicht verstehe.» Von Keitz fragt Füllmich: «Wo ist der Beleg für die Kausalität, daß Ihrer Mandantin Schaden entstanden sei durch meinen Mandanten? Herr Wieler hat den Lockdown nicht verhängt. Ich bin fassungslos, daß so ein Rechtsstreit geführt wird, nicht nur hier, sondern auch anderswo», schüttelt von Keitz den Kopf und wiederholt noch einmal den Satz, den er bereits am Beginn seiner Ausführungen sagte: «Ich verstehe es nicht».

Füllmich kommt in Fahrt und ruft: «Wieler hat den Lockdown gefordert, der meiner Mandantin schweren Schaden verursacht hat! Sie wollen meine Klage ins Lächerliche ziehen so wie damals die Deutsche Bank, mein früherer Arbeitgeber.» Füllmich sagt, er habe für die Deutsche Bank in Tokio gearbeitet.

Füllmich betont: «Ein großer Teil der Klage ist von Prof. Dr. Martin Schwab, nicht verwandt mit dem Monster Schwab, geschrieben, und der ist erfahren in der Politikberatung. Wieler vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes, sondern der WHO!»

Füllmich macht für seine Mandantin nur noch 5.500 Euro Schaden geltend, der durch Wieler entstanden sei und beantragt, das Versäumnis-Urteil der ersten Instanz vom 08.08.2022 aufzuheben. Richter Rößling, der Füllmich eindringlich bat, seine Ausführungen möglichst kurz zu halten, terminiert die Verkündung auf den 17.10.2022 um 12 Uhr im Dienstzimmer E:002. Füllmich sagt beim Verlassen der Sitzung: «Das werden wir hier ohnehin nicht gewinnen und in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht bringen.» Da werde es dann richtig spannend.

Etwa eine halbe Stunde dauerte Füllmichs heutige «kurze Show» vor Gericht. Aus seiner Sicht sei sein Ausflug nach Itzehoe «ein erfolgreicher Auftritt vor Gericht im langen Kampf gegen die Verbrecher, die uns mit den Corona-Maßnahmen terrorisiert haben».

Auf dem Rückweg von Itzehoe nach Göttingen über Hamburg-Altona muß Füllmich immer wieder Telefonate führen und dringende E-Mails beantworten. Es steht die Sammelklage an, in der es um Schadensersatzansprüche aus dem Lockdown geht. Passend dazu titelt das Handelsblatt von heute: «Deutsche Sammelklage kommt» (Seite 8).

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