Ulrich Siegmund (AfD) will Medienstaatsvertrag kündigen
Ulrich Siegmund (AfD), der in Sachsen-Anhalt für das Amt des Ministerpräsidenten kandidiert, kündigte heute an, eine «frühe Amtshandlung» von ihm werde «selbstverständlich die Kündigung des Medienstaatsvertrages» sein. In dessen § 116 steht: «Kündigt ein Land diesen Staatsvertrag, kann es zugleich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen». Es ist davon auszugehen, daß Siegmund mit der Kündigung des Medienstaatsvertrages auch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen wird.
Am 6. September 2026 ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Ländern könnte die AfD regieren. Siegmund begründet «die Kündigung des Medienstaatsvertrages» mit der «moralisch-schlimmsten» Berichterstattung über das Attentat auf Charlie Kirk: «So offensichtlich wurde da noch nie Meinung gemacht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.»
Siegmund könnte als Ministerpräsident zudem auch den MDR-Staatsvertrag für das Land Sachsen-Anhalt kündigen. Würde ein weiteres Land den MDR-Staatsvertrag kündigen, ist der MDR als Rundfunkanstalt aufgelöst.
Entsprechend könnte Leif-Erik Holm als Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern den NDR-Staatsvertrag kündigen. Würden zwei weitere Länder den NDR-Staatsvertrag ebenfalls kündigen, ist der NDR als Rundfunkanstalt aufgelöst.
Den NDR-Staatsvertrag kündigte 1978 Gerhard Stoltenberg für das Land Schleswig-Holstein, das sich 1980 mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg auf einen neuen NDR-Staatsvertrag einigte, der 1981 in Kraft trat.
Wenn ein Ministerpräsident der AfD den NDR-Staatsvertrag bzw. den MDR-Staatsvertrag kündigt, kann nach Wirksamkeit der Kündigung von der jeweiligen Landesregierung allerdings auch kein Einfluß mehr ausgeübt werden auf die Besetzung der Sitze durch das jeweilige Land in Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Senders.
AfD-geführte Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern wären für die Partei ein Machtzuwachs:
– vier Stimmen für Sachsen-Anhalt und drei Stimmen für Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat (insgesamt sieben Stimmen)
– Kontrolle der Justizministerien mit Weisungsbefugnissen gegenüber der Staatsanwaltschaft (Staatsanwälte sind weisungsgebunden)
– Zuständigkeit für die Richterernennung auf Landesebene und Sitze im Richterwahlausschuss auf Bundesebene
– Kontrolle der Innenministerien mit Weisungsbefugnissen gegenüber der Polizei (Innenministerien sind die Aufsichtsbehörden der Polizei)
– Abschaffung oder Kontrolle der Landesämter für Verfassungsschutz
– Durch Erlass des Innenministeriums an die Landkreise und kreisfreien Städte gelten neue Vorschriften für die Einbürgerungsbehörden
Wie sich diese Macht in den Händen der AfD konkret auf die Ministerien und Behörden auswirken wird, werde ich journalistisch begleiten.