Anselm Lenz wegen Beleidigung von Jens Spahn verurteilt

Published On: 8. November 2022

Wie Anselm Lenz, Herausgeber des Querdenker-Kampfblatts «Demokratischer Widerstand», nach über zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde, weil er den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als «kokainsüchtig» verunglimpfte, war ein langer und zäher Kampf des Rechtsstaats gegen einen seiner zähesten Gegner.

Was sich ab Punkt 10:45 Uhr in Saal B 131 des Amtsgerichts Tiergarten abspielte, war keine Gerichtsverhandlung, sondern ein Theaterstück. Als Regisseur fungierte der Angeklagte, nicht die Richterin. In weiten Teilen dieser Inszenierung ist die Richterin zum Zuschauen verdammt und kann am Ende nur noch die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen. Die Zuschauer allerdings, sie kamen in den Rängen von Saal B 131 auf ihre Kosten.

Es ist der sechste Anlauf in dieser Strafsache, den Angeklagten Anselm Lenz vor Gericht zu laden. Nach fünf erfolglosen Versuchen erschien der Angeklagte am 07.11.2022 vor der Amtsrichterin Dr. iur. Karin Nissing, die ihn am Ende der Verhandlung um 13:15 Uhr verurteilt haben wird wegen Herabwürdigung des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Doch bis 13:15 Uhr ist es um Punkt 10:45 Uhr noch ein langer Weg mit Dornen für Dr. Nissing.

Warten auf Lenz heißt es zu Beginn der Sitzung. Richterin Dr. Nissing, Staatsanwalt Rosenberg, Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz, der junge Referendar Brethauer, die versammelte Hauptstadtpresse, Berlins härteste Gerichtsreporter und das Publikum. Sie alle warten auf Lenz.

Dabei herrscht eine andächtige Stille in Saal B 131, geprägt von Respekt vor dem Ort, an dem Ilustitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens gehuldigt wird.

Die heilige Stille wird unterbrochen nach zehnminütigem Warten auf Lenz durch nochmaliges Aufrufen der Sache durch die Gerichtsdienerin, die sich über das Mikrofon neben dem Richtertisch beugt und kraftvoll verkündet: «In der Strafsache gegen Lenz wird der Angeklagte aufgerufen, in Saal B 131 zu erscheinen!»

Über kratzende Lautsprecher schallt der Ruf der Gerichtsdienerin hinaus in die tiefen Weiten der Flure vor Saal B 131. Doch vom Angeklagten keine Spur, obwohl dieser um 10:42 Uhr auf Telegram eine Photographie veröffentlicht, die ihn vor der leeren Einlaßkontrolle am Eingang des Amtsgerichts zeigt. Von dieser Einlaßkontrolle aus kann es ein kräftiger Kerl wie Lenz zügigen Schrittes in etwa einer Minute bis Saal B 131 schaffen. Doch dazu wird es nicht kommen.

Dr. Nissing ruft genervt durch Saal B 131, sie werde verwerfen, wenn Lenz nicht erscheine.

Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz, der den Angeklagten verteidigt, sagt zur Richterin: «Ich versuche mal herauszufinden, wo er ist.» Schulz geht auf den Flur und ruft Lenz an. Der Angeklagte werde an der Einlaßkontrolle aufgehalten, berichtet Schultz.

Um elf Uhr sagt die Richterin zum Staatsanwalt: «Er ist zu spät, es wird verworfen.» Der Staatsanwalt nickt zustimmend. Doch Dr. Nissing ruft «ein letztes Mal» verärgert Richtung Flur: «Es ist aufgerufen! Ich werde gleich verwerfen!»

Schultz springt panisch auf, rennt auf den Flur und sieht Lenz gemächlich schlendernd an der Seite seiner Ehefrau und der fünfeinhalb Monate jungen Tochter Marie. «Kommt rein!», ruft Schultz und geht zurück an seinen Tisch. Familie Lenz macht allerdings keine Anstalten, in den Saal zu kommen.

Die Richterin ruft nochmals: «Ich verwerfe jetzt!»

Schultz springt erneut panisch auf, hetzt wieder zur Tür und schreit Lenz diesmal laut an: «Reinkommen! Ganz schnell reinkommen jetzt!»

Lenz hat den Ernst der Lage nun begriffen und tritt endlich auf in Saal B 131, der nun zu seiner Bühne wird. Während Lenz herein schreitet, baumelt an seiner linken Hand ein Zeitungspaket, das 200 Exemplare der Ausgabe Nr. 110 «des Widerstands» enthält. In der rechten Hand führt Lenz ein riesiges Buch, das größer als sein Oberkörper ist, zum Altar der Gerechtigkeit. Es handelt sich um eine Sonderausgabe des Machwerks «Corona – Inszenierung einer Krise».

Staatsmänisch grüßt Lenz alle Beteiligten persönlich, namentlich – «Geehrte Frau Vorsitzende Doktor Nissing!»

und am liebsten noch per verbindlichem Handschlag, den allerdings Richterin und Staatsanwalt nicht erwidern.

Lenz trägt einen eleganten Wollmantel, einen bunten Schal und braune Lederstiefel. Der Angeklagte genießt seinen großen Auftritt sichtlich und verneigt sich sogar vor seinem Publikum auf den Presseplätzen und auf den Zuschauerrängen.

Wem dieser Auftritt so gar nicht gefällt, das ist Dr. Nissing, die zunächst einmal Schultz fassungslos fragt, wer denn da neben ihm Platz genommen habe?

«Das ist mein Referendar, der mir vom Oberlandesgericht zugewiesen wurde.»

Die Richterin verweist den Referendar auf die Zuschauerränge. «Das ist ja unerhört, sowas habe ich ja noch nie erlebt!», protestiert Schultz.

Genervt vom Geltungsdrang des Angeklagten fragt die Richterin dessen Angaben zur Person ab. Was zu Beginn eines jeden Strafprozeßes reine Routine ist, oder sein sollte, droht bereits zu eskalieren.

Gefragt nach seinem Beruf, antwortet Lenz «Ich bin nicht nur Journalist, Dramaturg und Schriftsteller, sondern auch Verleger und Herausgeber der größten Wochenzeitung der Republik. Bitte zu Protokoll nehmen, Frau Dr. Nissen!» Da platzt selbst Schultz, Jurist seit einem knappen halben Jahrhundert, der Kragen und er fährt Lenz in die Parade: «Hör auf zu kommentieren! Nur antworten, sonst gar nichts!»

Plötzlich fängt es an zu müffeln auf den billigen Plätzen. Hendrik Sodenkamp, ein Geschäftspartner des Angeklagten, betritt die Zuschauerränge. Sodenkamp ist bekannt dafür, sich über eine Woche Zeit zu lassen zwischen zwei Duschen.

Staatsanwalt Rosenberg verliest die Anklage. Lenz werde vorgeworfen, am 05.09.2020 als Mitglied des Vorstands des «Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand e.V.» («KDW») in der gedruckten Ausgabe der Zeitung mit dem Titel »Demokratischer Widerstand: Stimme der parteiunabhängigen liberalen Opposition und der kritischen Intelligenz in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Grundgesetzes« den damaligen amtierenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als «kokainsüchtig» beleidigt zu haben, neben den gesondert Verfolgten Herausgebern Batseba N’Diaye, Hendrik Sodenkamp und Prof. Giorgio Agamben sowie des gesondert Verfolgten Autors Hermann Plocher.

Das E-Paper der Ausgabe Nr. 18 sei zudem spätestens seit dem 07.09.2020 auf der Internetseite demokratischerwiderstand.de abrufbar gewesen. Lenz habe in der Absicht gehandelt, Spahn verachtenswert erscheinen zu lassen. Ein Strafantrag sei form- und fristgemäß gestellt geworden.

Schultz beantragt nach Verlesen der Anklageschrift zunächst förmlich, daß der junge Referendar Brethauer neben im sitzen dürfe.

Die Richterin faßt sich ans Herz: «Kommen Sie vor! Setzen Sie sich hier hin», sagt Dr. Nissing zu Brethauer.

Jetzt erst gibt Schultz eine Einlassung ab für den Mandanten. Er liest für Lenz: «Ich war und bin Gründer, Entwickler, Verleger und Herausgeber der Zeitung ‹Demokratischer Widerstand› zusammen mit Hendrik Sodenkamp und Professor Giorgio Agamben. Ich bin daher verantwortlich für die Aussage.

Mein Vorgehen stand unter dem Eindruck der wenige Tage zuvor erfolgten Übergriffe der Berliner Polizei gegen die Verteiler unserer Zeitung auf Demonstrationen. Wir standen unter dem Eindruck von folterähnlicher Behandlung durch die Berliner Polizei. Danach begann die Redaktionsarbeit an dieser Ausgabe.

Der Journa­listenmillionär Böhmermann beleidigte Erdoğan als ‹Ziegenficker› und wurde strafrechtlich nicht verfolgt. ‹Kokainsüchtig› ist weniger schwerwiegend als die Beleidigung gegen Erdoğan», heißt es in Auszügen aus der Einlassung, die Lenz sich zu eigen macht und nach dessen Verlesung Schultz eine Pause beantragt zur Beratung mit seinem Mandanten.

Die Richterin gewährt eine zehnminütige Pause und mahnt pünktliches Erscheinen an.

Vielleicht ahnte sie es bereits, aber nach zehn Minuten erschien der Angeklagte wieder nicht.

«Wenn keiner kommt, wird verworfen!», mahnt Dr. Nissing erregt und ringt sichtlich um Fassung. Die Gerichtsdienerin ruft erneut auf über Lautsprecher, daß der Angeklagte Lenz in Saal B 131 zu erscheinen habe. Bloß, der Angeklagte will nicht erscheinen.

Die Richterin, die es nun kaum noch schafft, ihre Contenance zu wahren, springt auf vom Richtertisch und geht persönlich raus auf den Flur und ruft lauthals: «Ich habe aufgerufen! Sie müssen reinkommen! Es wird ansonsten verworfen!» Dr. Nissings Rufe verhallen ungehört auf den leeren Fluren des Amtsgerichtsgebäude.

Die Richterin knallt die Tür hinter sich zu.

«Wenn er jetzt nicht gleich kommt, verwerfe ich hier!», sagt Dr. Nissing zum Staatsanwalt.

Die Richterin geht wieder raus auf den Flur.

«Wenn Sie nicht kommen, muß ich verwerfen, die zehn Minuten sind rum», ruft Dr. Nissing auf dem Flug.

Die Richterin kommt wieder rein uns sagt zur Gerichtsdienerin: «Es wird ein letztes Mal aufgerufen, sonst wird verworfen.»

Die Gerichtsdienerin ruft über Lautsprecher: «Da ist der letzte Aufruf, ansonsten wird verworfen.»

Endlich kommt Lenz wieder in den Saal.

Die Richterin faucht ihn an: «Nicht kommen, geht gar nicht!»

Schultz ergänzt mim die Einlassung für den Angeklagten:

«Ich habe am Wochenende erfahren von der Sendung Chez Krömer, die vom RBB ein paar Tage zuvor ausgestrahlt wurde.

Das war eine etwa halbstündige Befragung von Spahn. Zu Beginn wurde dieser gefragt, ob er Drogen konsumiere.» Es sei ja auffällig, daß Sphn zu Beginn des Interviews ausgerechnet nach seinem Drogenkomsum gefragt werde, argumentiert Schultz.

Lenz will die folgenden Zeugen vor Gericht laden

Steffen Sünkel, Dramaturg, zu laden über das RambaZamba Theater Berlin

Stanislava Jević, Dramaturgin, zu laden über das Deutsche Schauspielhaus Hamburg

Richard Grenell, ehemaliger Botschafter der Vereinigten Staaten in Deutschland, zu Laden über die Regierung der USA in Washington

Jens Spahn, MdB, zu Laden über sein Bundestagsbüro

Sie alle sollen bezeugen, daß Spahn Kokain konsumiere.

Spahn habe an der Veranstaltung Utopia teilgenommen, die Lenz betreut habe, führt Schultz aus.

Spahn habe Kokain konsumiert, so daß zumindest für die damalige Zeit für eine Sucht im Sinne von Abhängigkeit ausgegangen werden könne.

Zudem beantragt der Angeklagte, den Sachverständigen Zeugen und Gutachter Agamben zu vernehmen, zu laden über die Redaktionsanschrift «des Widerstands».

Agamben ist Herausgeber des «DW», gegen den zunächst auch ermittelt, aber keine Anklage erhoben wurde.

Schultz liest ellenlange Auszüge aus den Pamphleten des italienischen Hitler-Verharmlosers vor, die Wissenschaft sei zur Religion unserer Zeit geworden, Agamben sei der weltweit führend Theoretiker des Ausnahmezustands, et cetera, et cetera ….

Erste Ermüdungserscheinungen werden sichtbar bei Staatsanwalt und Richterin, die sich wohl schon der Mittagspause entgegen fiebern.

Doch der Anwalt von Lenz kennt kein Erbarmen und trägt weiterhin vor: Corona sei der totalitärste Apparat der Geschichte. Kann man noch dicker auftragen?

Schultz verlangt die Einstellung des Verfahrens wegen «massiver Vorverurteilung und Hetze» gegen Lenz, die der Angeklagte festgestellt haben will.

Im Wochenplan der Berliner Strafgerichte, einem Verzeichnis, das jeden Donnerstag von der Pressestelle an Gerichtsreporter verbreitet werde, sei das Verfahren gegen den Angeklagten aufgeführt worden, kritisiert Schultz und zitiert ausführlich aus dem Wochenplan.

Schultz bezieht sich auch auf die Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln von Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, wonach die Schweiz im Frühjahr des ersten Pandemiejahres 2020 zu weit gegangen mit dem Verbot von öffentlichen Kundgebungen.

Was das alles mit der Anklage zu tun hat, erschließt sich dem Prozeßbeobachter nicht auf dem ersten Blick.

Nun muß die Sitzung erneut unterbrochen werden, weil die Richterin persönlich eine Seite kopiert, die Schultz sofort mit ins Büro nehmen wolle. Er könne nicht auf die Übermittlung einer Abschrift warten. «Sie können sitzen bleiben in meinem Sitzungssaal», sagt die Richterin während sie kopieren geht.

Nach der kurzen Pause beantragt der Staatsanwalt, die Anträge des Verteidigers zurückzuweisen.

Lenz lacht den Staatsanwalt laut aus, während dieser seine Anträge vorträgt.

Der Staatsanwalt ist fassungslos: «Ich finde es beschämend wie sich verhalten!», weist er den Angeklagten zurecht.

Lenz kann dies nicht nachvollziehen und echauffiert sich lautstark über den Staatsanwalt. Daraufhin bitte Schultz den Statsanwalt, seine Ausführungen fürs Protokoll zu wiederholen.

Der Staatsanwalt sagt: «Wir sind hier in einer öffentlichen Hauptverhandlung. Ich werde mich nicht wiederholen.»

Schultz ruft, daß sei ja ungeheuerlich und beantragt, «das Gebaren des Staatsanwalts» ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen.

Der Verteidiger sagt, er werde bei dem Vorgesetzten des Staatsanwalts beantragen, von seinem Recht auf Austausch Gebrauch zu machen. «Ich verteidige seit über 40 Jahren, zwei erfolgreiche Verfassungsbeschwerden habe ich durchgeboxt, aber so was wie heute habe ich noch nie erlebt», ringt Schultz um Fassung.

Lenz kann sich nicht beherrschen und ruft wieder mal dazwischen: «Was möchten Sie jetzt eigentlich? Das ist ja lächerlich!», blafft der den Staatsanwalt an.

Als die Richterin am Ende der Sitzung den Antrag von Schulz ablehnt, Agamben als sachverständigen Zeugen vor Gericht zu laden, beginnt Lenz von neuem, lauthals zu lachen. Er lacht die Richterin aus und ruft ihr zu: «Sie können ja nicht mal Agambens Namen richtig aussprechen, Frau Vorsitzende!»

Schultz bringt das Geblöke seines Mandanten auf die Palme: «Viele können den Namen nicht richtig aussprechen, das ist völlig egal!»

Die Richterin verliest den Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem es zwei Eintragungen gebe. Lenz sei bereits wegen versuchten Diebstahls und Verbreitung pornographischer Schriften verurteilt worden.

Der Staatsanwalt beginnt mit seinem Plädoyer und wird sogleich vom Verteidiger unterbrochen. Ob er seine Maske abnehmen könne, verlangt Schultz, denn er höre so schlecht.

Der Staatsanwalt nimmt ihm zu liebe kurz die Maske ab und setzt sein Plädoyer fort. Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer klar, daß er dazu stehe, Lenz des ungehörigen Verhaltens bezeichnet zu haben. Wie sich Lenz während der Sitzung schlecht betragen und ihn ausgelacht habe, sei ungehörig.

Der Staatsanwalt betont, daß die Kritik der Coronamaßnahmen zuläßig sei. «Wir führen die Anklage gegen ihn nicht, weil er ein Kritiker ist, sondern weil er jemanden formal beleidigte als ‹kokainsüchtig› und den damaligen Bundesgesundheitsminister in seiner Ehre herabwürdigte», erläutert der Staatsanwalt.

Er beantragt, Lenz zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro zu verurteilen. Das sind dreißig Tagessätze weniger als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte.

Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts will Schultz plädieren. Doch die Richterin geht noch einmal in die Beweisaufnahme zurück. Ihr fällt nun ein, daß sie die Zeitung, in der Spahn als «kokainsüchtig» verunglimpft werde, gar nicht in Augenschein genommen habe.

In ihren Aktenbergen gräbt Dr. Nissen nach einer Kopie der Titelseite, beugt sich über den Richtertisch und hält die Kopie nach oben. «Können alle gut sehen?», fragt die Richterin.

Lenz verneint und klappt mit einer theatralischen Geste die völlig überdimensionierte Sonderausgabe seines Buches auf, das die gesamten Tischbreite der Anklagebank einnimmt. Dort, zwischen den schweren Buchdeckeln, wo normale Leute zu dieser Jahreszeit Herbstblätter trocknen, liegt eine gut erhaltene und gepflegte Ausgabe Nr. 18 «des Widerstands» vom 05.09.2020, auf deren Titelseite Spahn beleidigt wird.

«Die Ausgabe, Frau Vorsitzende, wurde über 450.000 mal gedruckt, da können Sie ruhig eine haben», erbarmt sich Lenz der Richterin, schreitet majestätisch von der Anklagebank zum Richtertisch und überreicht feierlich mit beiden Händen Dr. Nissen eine von angeblich über 450.000 Ausgaben der Nr. 18 «des Widerstands» vom 05.09.2020.

Die Richterin gibt kurz und knapp zu Protokoll: «Die Zeitung wird zur Akte genommen.»

Schultz darf nun plädieren und kritisiert zunächst, daß die Richterin etwas höher sitze als der Angeklagte, den er als «armen Sünder» bezeichnet. Schultz behauptet nochmals, daß Spahn Kokain genommen habe und umgangssprachlich wie bei Zigaretten auch üblich von Sucht gesprochen werden könne. Er beantragt Freispruch für seinen Mandanten.

Dr. Nissen bietet Lenz das letzte Wort an. Wer bis jetzt auf den Zuschauerrängen ausgeharrt hat, darf nun in den Genuß des Finales dieser Inszenierung kommen. Die große Bühne gehört nun dem Angeklagten ganz alleine. In einem dramatisch vorgetragenen Appell ruft Lenz dazu auf, «zu den vor Corona geltenden Rechtsgrundsätzen zurück zu kehren!»

Egal was heute als Urteil gesprochen werde, es fuße auf diesen falschen Rechtsgrundsätzen.

«Auf jeder 16. Seite meiner Zeitung sind die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes abgedruckt!», brüstet sich Lenz und singt ein feierliches Loblied auf «die größte Zeitung der Republik», die er sein eigen nenne. «Unter Zurkenntnisnahme aller bedeutenden Wissenschaftler, die in meiner Zeitung publizieren, weiß ich, was Sucht bedeutet», lobt sich Lenz.

«Daß Spahn regelmäßig Kokain nimmt, ist jedem, aber wirklich jedem Hauptstadtjournalisten und jeder Hauptstadtjournalistin bekannt», verkündet Lenz.

«Ich arbeite seit 25 Jahren als Printjournalist, ich weiß was ich mache. Ich wollte Spahn nicht übel nachreden. Es ist relevant, ob ein Bundesgesundheitsminister solche Substanzen zu sich nimmt oder nicht. Lauterbach soll starker Raucher gewesen sein und das würde ich erwähnen, wenn es relevant wäre», referiert Lenz.

Spahn sei Pharmalobbyist und Bankkaufmann, daher sei es wichtig, daß Spahn unter Zeugen mehrfach Kokain genommen habe, insistiert Lenz. «Und das gesamte politische Berlin weiß das!», ruft der Angeklagte in Saal B 131.

«Das Urteil, das Sie sprechen werden, stand vorher schon. Das Amtsgericht Tiergarten ist dafür berüchtigt. Und Sie auch, Frau Vorsitzende. Machen Sie doch was Sie wollen! Geben Sie mir 80 Tagessätze oder 90 – oder gehen Sie ruhig noch ein bißchen höher auf 120. Machen Sie, was Sie wollen! Sie verlieren Millionen von Menschen und diese Leute kriegen sie nie wieder zurück!», geht Lenz die Richterin an.

«Juhu! Olé, olé, olé, olé!» beendet Lenz sein letztes Wort.

Die Richterin spricht nach einer Pause das Urteil. Die Äußerung «Kokainsüchtig» sei in diesem Fall so zu beurteilen, daß es üble Nachrede sei, da Lenz nicht den Nachweis erbracht habe, daß Spahn «kokainsüchtig» sei, sagt Dr. Nissen. Leute die «kokainsüchtig» seien, seien nicht in der Lage, angemessene Entscheidungen zu treffen. «Sie vermitteln dem Leer mit dieser Überschrift, daß der Bundesgesundheitsminister «kokainsüchtig» sei und nicht in der Lage wäre, angemessene Entscheidungen zu treffen. Das ist nicht gedeckt von Art. 5», so die Richterin.

Normalerweise hätte sie den Angeklagten zu 120 Tagessätzen verurteilt. Aber weil er von Gerichtsreportern als «Verschwörungstheoretiker» bezeichnet worden sei, sei Druck auf Lenz ausgeübt worden. Daher gehe sie runter auf 90 Tagessätze, die beiden Vorstrafen habe sie nicht berücksichtigt.

Für Lenz spreche, daß er die Tat dem Grunde nach eingeräumt habe.

Dr. Nissen verabschiedet sich von Lenz: «Wir sehen uns nicht mehr!» Der Angeklagte erwidert: «Das ist eine gute Nachricht!»

Lenz haut mit der Faust auf den Tisch und ruft: «Das Regime fällt! Es lebe die Revolution!»

Trotz der Verurteilung scheint Lenz nicht davon abrücken zu wollen, Spahn zu schmähen und zu verunglimpfen.

«Geld bezahlen für eine wahre Aussage…wobei der kokainsüchtige Pharmalobbyist und Immobilienhändler Spahn…«, heißt es in einem Beitrag vom 09.11.2022 im «DW»-Telgramkanal.

Im «DW»-Newsletter Nr. 531 vom 07.11.2022 heißt es «der Kokainkonsum Spahns» sowie «der Kokser Jens Spahn».

Und im «DW»-Newsletter Nr. 530 vom 05.11.2022 heißt es: «Spahn ist im politischen Berlin wie nicht wenige weitere Politer als Kokainkonsument bekannt».

Spahn antwortete auf eine Presseanfrage nicht.

Anselm Lenz hingegen antwortete auf eine Presseanfrage am 08.11.2022 wie folgt:

«Wie lauten die Maße des Buches, das Sie gestern zu Gericht trugen?

Martin, mein Penis ist im erigierten Zustand etwa 13 bis 14 Zentimenter lang – oder kurz –, wobei die letzte Messung schon etliche Jahre zurückliegt. Der Durchmesser dürfte an der dicksten Stelle etwa fünf bis sechs Zentimeter betragen.»

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5 Comments

  1. Frollein B. 30. November 2022 at 12:47 - Reply

    Toll geschrieben – wirklich großartig! Ich hab hier Tränen gelacht.. Danke für den Einblick in diese fast schon irreale Romanfigur!

  2. G. 2. Dezember 2022 at 00:44 - Reply

    Großartig von Lenz an Coolness und zeigen das man diese Gerichte nicht mehr anerkennt und wunderbar in Worte gefasst von Martin Lejune

  3. Chris O 2. Dezember 2022 at 09:41 - Reply

    Großartiges Theater oder vielleicht demnächst sogar als soap. Danke für das Skript. Wer hat jetzt eigentlich gekokst?

  4. Klaus Ryll 13. Dezember 2022 at 20:17 - Reply

    erschien der Angeklagte am 07.11.2022 vor der Amtsrichterin Dr. iur. Karin Nissing, eine politisch gekaufte Richterin, da gebe ich Herrn Lens Recht,das Urteil war vorher schon klar. Es wäre ja zu einfach gewesen, den Spahn einfach den Nachweis erbringen, das er keine Drogen nahm. Diese Richterin wird auch noch vor ein Tribunal landen, weil sicher politisch verstrickt

  5. stephan 16. Dezember 2022 at 16:08 - Reply

    Wo ist in diesem „Bericht“ noch etwas von Journalismus zu finden?
    Wir finden eine wortreiche Aufzeichnung von Gedanken für den Beginn eines Romans – mehr nicht.
    Wo ist die Sachlichkeit? Wo ist die unpersönliche, faktenorientierte Sicht des Journalisten?
    Selbst ein Relotius könnte neidisch werden, zumal hier noch nicht einmal etwas „dazu erfunden“ werden musste, sondern der Verfasser eine gegebende Handlung wortreich verbrämen konnte, um seine persönliche Abneigung gegen den eigentlichen Hauptakteur zum Ausdruck zu bringen!
    Armes Deutschland! Was hat man mit deinen Pressekodex gemacht?
    Wo sind noch unbestochene Journalisten zu finden?

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