Bundesverfassungsrichter zieht Analogie zwischen Berlin und diktatorischem Land

Published On: 6. Oktober 2022

Im F.A.Z. Einspruch Podcast (Folge 227 vom 05.10.2022) kritisiert Bundesverfassungsrichter Peter Müller die letzten Wahlen und Abstimmungen in Berlin. Diese hatten am 26.09.2021 ausgerechnet während eines Marathons mit über 25.000 Läufern und Hunderttausenden Zuschauern stattgefunden.

Zehntausende Wahlberechtigte mussten irgendwie die 42,195 Kilometer lange Laufstrecke quer durch das Land überwinden, um ihr Wahllokal rechtzeitig zu erreichen. Aufgrund der omnipräsenten Absperrungen seien laut Medienberichten Wahlzettel zu spät zu den Wahllokalen gekommen und habe der Nachschub gestockt mit offenbar nahezu allem, was für die Durchführung der Wahlen und Abstimmungen benötigt worden sei.

Neben dem Marathon für die Läufer gab es auch einen Marathon für die Wahl- und Stimmberechtigten. Denn zeitgleich wurde während eines einzigen Tages die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin, die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, die Wahlen zu zwölf Bezirksverordnetenversammlungen des Landes Berlin sowie die Abstimmung über das Volksbegehren der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» durchgeführt. Es bildeten sich lange Schlangen vor den Wahllokalen, weil allein das Ankreuzen der zahlreichen Wahlzettel und Abstimmungszettel entsprechend dauerte.

Bundesverfassungsrichter Müller sagt, die Lage in Berlin dürfe ein einmalig gelagerter Fall sein. In den Medien werden Verhältnisse geschildert, daß man versucht sei zu sagen, «so was hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland». Das seien, soweit er es übersehen könne, «tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben», sagt Müller, der früher Ministerpräsident des Saarlands war.

Müller ist im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig. Seiner Ansicht nach habe die Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz «mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger aus meiner Sicht nicht mehr durchschaubar ist».

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