Verletzung der Pressefreiheit

Published On: 28. März 2020

Der freie Journalisten Martin Lejeune berichtet, wie Polizisten seine Berichterstattung unterbrachen.

Die Verletzung der Pressefreiheit durch Berliner Polizisten am Samstag Nachmittag, dem 28.03.2020 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz verurteile ich auf das Schärfste und verwahre mich entschieden gegen die Beschneidung der Grundrechte unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung.

Ich habe am Nachmittag des 28.03.2020 erfahren, daß am Rosa-Luxemburg-Platz eine Kundgebung für die Grundrechte stattfinde. Gegen 15.50 Uhr fand ich mich am Ort des Geschehens ein, um als freier Journalist die Kundgebung „Grundrechte verteidigen – Sage NEIN zur Diktatur!“ zeitgeschichtlich zu dokumentieren, Fotos anzufertigen, Berichte zu schreiben und diese verschiedenen Redaktionen anzubieten.

Ich schaltete meinen Kopf und meinen Fotoapparat ein und begann, wie unzählige andere Berliner in diesem Moment auch, zu arbeiten. Ich fotografierte, wie Menschen von Polizisten weggetragen und gegen Polizeifahrzeuge gedrückt und durchsucht wurden. Ich fotografierte, wie Polizisten die Personalien von Bürgern feststellten und Journalisten an ihrer Arbeit hinderten. Zu Fotografieren, wie Polizisten andere Journalisten an ihrer Arbeit hindern, ist Teil der dunklen Seite meiner Arbeit.

Gegen 16.30 Uhr forderte mich der Polizist mit der Einsatz-Nr. BE 15310 auf, das Fotografieren sofort zu unterlassen. Mit einem weiteren Polizisten führte er mich zu einer Sammelstelle der Polizei, die sich zwischen drei Mannschaftswagen befand.

Der Polizist mit der Einsatz-Nr. BE 15310 forderte mich auf, meinen Personalausweis vorzuzeigen. Daraufhin sagte er mir, es werden meine Personalien festgestellt und meine Personenbezogenen Daten gespeichert und es werde gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Der Polizist mit der Einsatz-Nr. BE 15310 sagte zu mir: „Ich belehre Sie, daß Sie Teil einer Ansammlung sind, die nach dem Infektionsschutzgesetz verboten ist. Sie befinden sich in einer polizeilichen Maßnahme. Ich verbiete Ihnen ab sofort zu fotografieren. Ich erteile Ihnen einen Platzverweis. Sie haben den Platz unverzüglich zu verlassen, ansonsten kann ich Sie festnehmen.“

Ich habe das Recht auf Arbeit. Wenn ich Fotos einer Versammlung mache, ist das Teil meiner Arbeit als Pressefotograf. „Noch bevor die Kundgebung stattfand, wurden durch die Einsatzkräfte Platzverweise ausgesprochen und die Kundgebung untersagt“, heißt es in der Polizeimeldung vom 29.03.2020 unter dem Titel „Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz“.

Gerade das macht die Arbeit eines Journalisten aus, zeitgeschichtlich zu dokumentieren, was im Anschluss an die Untersagung einer Kundgebung passiert. Und die Versammlung war ja seit Mittwoch bei der Versammlungsbehörde angemeldet und wurde nach Angaben der Polizeimeldung erst vor Ort „untersagt“.

Ich lasse mich von den Berliner Polizisten, die mir verboten haben zu fotografieren und mich verbannten, nicht einschüchtern. Nachdem ich zu Hause ankam, habe ich als freier Journalist meine Berichte und Fotos verschiedenen Redaktionen angeboten.

Fotos auf: https://www.flickr.com/photos/lejeunemartin

Unterstützen

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus

Newsletter

Aktuell informiert bleiben. Zum kostenlosen Newsletter anmelden

Leave A Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.