Verwaltungsgerichts-Präsident kritisiert Rechtsstaat-Verständnis der Kanzlerin
Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, kritisiert das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite: „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, daß die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat.“
Die Bundeskanzlerin sagte, das Gesetz sorge dafür, daß Bürger für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können, nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, so die Kanzlerin.
Heusch entgegnet Merkel: „Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats.“
Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, sagte über das Gesetz, es sei „eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge.“ Es verstoße gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (die freie Entfaltung der Persönlichkeit).