Gespenstische Stimmung am 1. Mai

Published On: 1. Mai 2020

Eine Versammlung der Bergpartei fand am 1. Mai nahezu ohne Zuschauer und Zuhörer vor der Volksbühne auf dem Rosa-Luxemburg-Platz statt. Die Polizei hatte den Platz weiträumig abgeriegelt. An den Straßensperren durften nur Anwohner und Pressevertreter durch.

Im Scheunenviertel im Einsatz waren Polizeivollzugsbeamte der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Auch ein Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder des Bundesministeriums des Innern wurde gesichtet.

Dokumentiert:

Polizeimeldung vom 02.05.2020 berlinweit

Nr. 1062
Überwiegend störungsfrei verlief der 1. Mai in diesem Jahr in Berlin. Dabei lag der Fokus der polizeilichen Maßnahmen auf der Einhaltung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.

Anlässlich einer angemeldeten und genehmigten Kundgebung auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Mitte unter dem Motto „nun will der lenz uns grüßen?“, die mit zwölf Personen von 14.35 bis 17.25 Uhr durchgeführt wurde, und einem Aufruf im Internet zu einer Zeitungsverteilaktion auf dem Platz wurde der Zugang zum Rosa-Luxemburg-Platz für den Personenverkehr eingeschränkt. Dafür wurden in den angrenzenden Straßenzügen Durchlassstellen eingerichtet. Dort sammelten sich in Teilen mehrere hundert Personen, protestierten gegen die Maßnahmen und verlangten Zutritt zum Rosa-Luxemburg-Platz. Ihnen wurde dargelegt, dass ein Zugang nicht möglich ist und sie wurden angewiesen, die Abstandsregelungen einzuhalten. Dies erfolgte auch durch Kommunikationsteams und über Lautsprecherdurchsagen. Den Hinweisen und Bitten wurden auch nach mehrfachen Ansprachen nicht nachgekommen, sodass Aufforderungen zur Einhaltung der Regelungen der Eindämmungsmaßnahmen-verordnung ergingen. Nach weiterer Weigerung wurden die ebenfalls zuvor angekündigten polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt. Insgesamt wurden bei 91 Personen die Identitäten festgesellt und Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Darüber hinaus wurden Strafanzeigen unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung gefertigt.

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