Green Mango Karaokebar verliert vor Landgericht gegen Virologen Christian Drosten

Published On: 8. November 2022

Vor der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin wurde am 08.11.2022 eine prominente Person verklagt: Professor Dr. Christian Drosten, Direktor Institut für Virologie der Charité.

Nils Roth, Geschäftsführer der Green Mango GmbH, einer berühmten Berliner Karaokebar, macht Schadenersatz geltend gegen Professor Dr. Drosten und begehrt die Durchsetzung gesetzlicher Unterlassungsansprüche gegen den renommierten Virologen. Vertreten wird der Kläger von dem Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich und unterstützt durch Professor Dr. Martin Schwab, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld.

Professor Dr. Schwab sei «der Haus- und Hofjurist» von Roth und Stammgast in der Karaokebar, sagt der Geschäftsführer der Green Mango GmbH.

Diese Klage gegen Professor Dr. Drosten begann letztes Jahr spektakulär, weil beim letzten Sitzungstermin am 09.11.2021 in Saal 143 Dr. Füllmich aneinandergeriet mit dem Vorsitzenden Richter Thiel, der die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin leitet. Zu dieser Zeit herrschte eine Maskenpflicht am Landgericht Berlin, um die Pandemie einzudämmen.

Dr. Füllmich trug keine Maske und berief sich auf ein ärztliches Attest, was der Vorsitzende Richter Thiel nicht akzeptierte. Als Dr. Füllmich auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Vorsitzenden Richter Thiel keine Maske aufsetzte, verwies der Vorsitzende Richter Thiel den Rechtsanwalt aus dem Saal 143 und erließ ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin.

Genau ein Jahr später am 08.11.2022 ist dies kein Problem mehr, denn eine Maskenpflicht besteht derzeit am Landgericht Berlin nicht mehr. Das Tragen einer FFP2-Maske wird nunmehr empfohlen, um die Pandemie auch weiterhin einzudämmen. Die Wogen zwischen Dr. Füllmich um dem Vorsitzende Richter Thiel scheinen sich geglättet zu haben. Dennoch stehen mehrere bewaffnete Justizvollzugsbeamte in und vor Saal 143, was ungewöhnlich ist für einen Zivilprozeß. Auch die Eingangs- und Taschenkontrollen wurden am Eingang zum Landgericht verschärft wegen dieser Zivilsache. Dies bestätigen zwei Justizvollzugsbeamte, die an diesem Tag verschärfte Kontrollen durchführen.

Zu Beginn der Sitzung trägt der Vorsitzende Richter Thiel Bedenken der Kammer vor, ob Schadenersatzansprüche gegen Dr. Drosten wegen der Lockdown-bedingten Schließung der Karaokebar berechtigt seien. Inzwischen sei die Karaokebar ohnehin vollständig geschloßen; zum 30.09.2021 sei eine Mietaufhebungsvereinbarung geschloßen worden, stellt Thiel fest und führt aus, daß die Kammer keinen Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handlung erkenne.

Der Vorsitzende Richter kritisiert zudem die Schriftsätze von Dr. Füllmich, in denen u.a. Professor Dr. Drosten als «eine Marionette der Regierung» bezeichnet werde, aber gleichzeitig die Regierung beeinflußt haben soll, Corona-Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Thiel sagt, er verstehe die Argumentation in Dr. Füllmichs Schriftsätzen nicht, denn man könne nicht gleichzeitig eine Marionette der Regierung sein und der Regierung Bedingungen diktieren.

Dr. Füllmich erwidert, die Meinung des Gerichts, daß er den Beklagten als Marionette der Bundesregierung dargestellt habe, sei falsch. Der Beklagte sei vielmehr «eine WHO-Marionette», der die «Pandemie gemacht» habe und «WHO-Interessen bei der Bundesregierung durchgesetzt» habe.

Weil es «keine Corona-Fälle» Anfang 2020 gegeben habe, so Dr. Füllmich, habe Professor Dr. Drosten «auf Veranlassung der WHO» die falsche Behauptung aufgestellt, es gebe asymptomatische Infektionen. Diese Falschbehauptung sei erforderlich gewesen, um die Massentestung von völlig gesunden Menschen durchzuführen. Die Behauptung es gebe asymptomatische Infektionen sei die Ursache dafür gewesen, daß jeder vor jedem Angst gehabt habe.

Die zweite Falschbehauptung von Professor Dr. Drosten sei gewesen, daß der Beklagte gesagt habe, er habe den PCR-Test erfunden, der Infizierte zweifelsfrei feststellen könne.

Dr. Füllmich macht nun vor der Zivilkammer 27 das ganz große Faß auf und spricht von riesigen Ablenkungsmanövern, einem großen Betrugsspiel, «dem Great Reset und einer gefakten Pandemie.»

Der Vorsitzende Richter hört ruhig und gelassen zu, rollt jedoch manchmal mit den Augen.

Dr. Füllmich referiert routiniert sein Standard-Repertoire. Ohne den PCR-Test hätte es keine Fälle gegeben, sagt Dr. Füllmich, der PCR-Test sei jedoch vorsätzlich falsch gebraucht und angewendet worden. Der PCR-Test könne nicht zwischen lebendem und totem Material unterscheiden. Auch totes Material sei beim PCR-Test infektiös, echauffiert sich Dr. Füllmich.

Der Test finde kein ganzes Virus, sondern lediglich Fragmente eines Virus, weil das aus dem Körper entnommene Material vor der Testung «zermatscht» werde, so Dr. Füllmich.

Der Göttinger Staranwalt bezichtigt den Beklagten der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung, die er als Politikberater und nicht als Wissenschaftler begangen habe.

Der Beklagte wird vertreten durch die Sozietät Redeker Sellner Dahs.

Die erfahrenen Rechtsanwälte Gernot Lehr und Stephan Schuck tragen in Saal 143 in ihrer Erwiderung vor, sie wollen Dr. Füllmich keine Plattform geben für den Unsinn, den dieser hier erzähle «bis hin zum Great Reset».

Die Vorwürfe gegen Professor Dr. Drosten seien unsubstantiiert, widersprüchlich und unschlüßig. Die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen von Professor Dr. Drosten seien von der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit gedeckt, tragen die Anwälte vor für Professor Dr. Drosten, der wie auch bereits am 09.11.2021 nicht persönlich an der Sitzung teilnimmt.

Dr. Füllmich weist den Vorwurf, er verbreite Unsinn, empört zurück, und betont nochmals, daß Professor Dr. Drosten die Regierung entscheidend beraten habe bei der Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie dem Lockdown, welcher der Klägerin wirtschaftlich stark geschadet habe. Dr. Füllmich verwehrt sich auch gegen die Behauptung, Professor Dr. Drosten habe eine untergeordnete Rolle im politischen Entscheidungsprozeß gespielt.

Laut Dr. Füllmich sei der Beklagte «in ein gain of function Experiment involviert». Der Rechtsanwalt bezieht sich auf E-Mails des US-amerikanischen Immunologen Professor Dr. Anthony Stephen Fauci. Laut diesen E-Mails sei Professor Dr. Drosten an gewißen «gain of function Experimenten in Wuhan beteiligt» gewesen. Deren Ziel, so Dr. Füllmich, sei es gewesen, «Viren noch gefährlicher zu machen».

Sowohl Thiel als auch die Rechtsanwälte Lehr und Schuck schütteln vor Verwunderung ihre Köpfe.

Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden Richter beendet.

Das Versäumnisurteil vom 09.11.2021 wird aufrechterhalten.

Dr. Füllmich verkündet, es gehe in die zweite Instanz. Der Geschäftsführer der Klägerin, der während der Sitzung vor Gericht nicht gesprochen hat, sagt nach der Verhandlung, daß mit dem heutigen Termin ein Anfang gemacht worden sei.

Nach der Sitzung ist das erste, was Dr. Füllmich macht, sich demonstrativ, noch im Flur des Gerichts, die Krawatte abzubinden. Danach trinkt Dr. Füllmich mit dem Geschäftsführer seiner Mandantin noch einen Kaffee in einem türkischen Café und zeigt stolz seine Autogramme von Surferlegende Robby Naish und Western-Ikone John Wayne.

Naish unterschrieb auf Dr. Füllmichs Visistenkarte, die eine Kontoverbindung der Deutschen Bank enthält. Wayne unterschrieb auf Dr. Füllmichs Göttinger Sparkassen-Karte, die wohl Ende der 60er ausgegeben wurde.

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11 Comments

  1. Rechtsanwälte gegen Corona –  16. November 2022 at 10:58 - Reply

    […] Green Mango Karaokebar verliert vor Landgericht gegen Virologen Christian Drosten […]

  2. Adelheid Leo 16. November 2022 at 13:56 - Reply

    Weil nicht sein kann was nicht sein darf.
    Siehe Michael Ballweg
    Dr. Fichtner
    Aber die Wahrheit wird am Ende gewinnen

    • Helga 21. November 2022 at 14:31 - Reply

      Und dann werden Sie sich aber wundern. Wer sich strafbar macht gehört angeklagt. Auch Füllmich passiert es!

  3. elise 22. November 2022 at 14:41 - Reply

    Dr. Drosten war schon bei Ausrufung der Schweinegrippe, im Sinne Frau Merkels, eifriger Panikmacher.
    Bei Corona hat es sich für ihn nun richtig gelohnt, weltweiten Verkauf seiner Tests durch Firma „TibMobiol“.

    • SR 29. November 2022 at 13:34 - Reply

      Echt? Immer noch? Nach fast 3 Jahren?

      Also: Es gibt hunderte zugelassener PCR Tests vieler, vieler Anbieter. Und weltweit werden die schon mal gar nicht verkauft. Die PCR Tests sind auf die lokale Begebenheiten hin optimiert.

  4. Gökay 23. November 2022 at 11:35 - Reply

    Nicht „Game of Function“, es heisst „gain of function-Forschung“

  5. Brückner 23. November 2022 at 14:52 - Reply

    Das Gericht hat sich bereits vorher disqualifiziert. Leider wurde kein Freisler für seine Taten verurteilt, und deswegen denkt Thiel, es könne ihm nichts passieren, wenn er Rechtsbeugung begeht. Mittelerweile wurde der Corona Fake bereits o´ffiziell aufgedeckt, ebenso wie der Betrug mit der MRNA Gentherapie. Die jetzt entstandene hohe Übersterblichkeit, die mit dem Beginn der Gentherapie begann, wird gerade untersucht.
    Das dunkle Zeitalter der deutschen justiz wurde nie aufgearbeitet, jetzt ist die Zeit gekommen…
    Grüße an Herrn Harbarth

  6. Korkse 24. November 2022 at 15:05 - Reply

    es sind „Gain of function“ Experimente (mit Game hat das nichts zu tun!)

  7. Rainer Zwerschke 17. Dezember 2022 at 20:27 - Reply

    Sicher, daß „Das Versäumnisurteil vom 09.11.2021 wird aufrechterhalten“ stimmt? Das kann eigentlich nicht sein, schon gar nicht wenn jetzt doch eine Verhandlung stattgefunden hat.
    Wahrscheinlicher ist, daß die Klage durch kontradiktorisches Urteil abgewiesen wurde, aber eben gerade nicht auf Grund einer (zweiten) Säumnis.

    In dem Zusammenhang: Daß ein PCR-Test keine Infektion zuverlässig nachweisen kann lockt heute eigentlich keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor. So etwas behauptet, glaube ich, kein ernst zu nehmender Wissenschaftler. Daß er dagegen ein gutes Hilfsmittel im Sinne einer Differenzialdiagnose ist dürfte genauso unbestritten sein. Auch dagegen kann man nicht vernünftig argumentieren.
    Die Kritik von Herrn Dr. Füllmich müßte sich also gegen die offensichtlich falsche Teststrategie, die zu unnötigen Lockdowns geführt hat und für die dann Herr Dr. Drosten verantwortlich sein müßte, richten. Der „Streitgegegnstand“ oder der Vorwurf an Herrn Dr. Drosten müßte eigentlich lauten, daß er bewußt die falsche Verwendung des Tests „zu verantworten“ hat.
    Davon lese ich hier aber nichts. Vielmehr legen Ausschnitte nahe, daß tatsächlich noch über die Aussagekraft eines PCR-Tests gestritten wurde. Wenn dem so war, warum wurde dazu kein Beweis im Rahmen eines Sachverständigengutachten erhoben?
    Zumindest ich kann anhand des Artikels den Prozeßverlauf nicht wirklich nachvollziehen. Dabei wäre das schon interessant zu wissen was da los war.

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