COMPACT klagt gegen Sparkasse auch vor Verwaltungsgericht

Published On: 22. April 2024

Zum 30. April 2024 werden die Kündigungen der COMPACT-Konten bei der Sparkasse in Potsdam wirksam. Darauf einigten sich am 12. März die COMPACT-Magazin GmbH und die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) nach mehrstündiger Verhandlung in einem unwiderruflich geschloßenen Vergleich, sodaß das Verfahren vor dem Landgericht Potsdam beendet ist.

In einem weiteren Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam begehrt COMPACT nunmehr die Eröffnung eines neuen Geschäftskontos bei der MBS und will auf diesem Wege die Beendigungen der Geschäftsbeziehungen, denen sie freiwillig und unwiderruflich zustimmte, doch noch umgehen.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam schätzte im Eilverfahren die Erfolgsaussichten der Klägerin als gering ein und hat daher mit Beschluß vom 22. April einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der COMPACT-Magazin GmbH abgelehnt. Das bestätigt der Richter am Verwaltungsgericht Matthias Scharf, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam.

Wann die Klage im Hauptverfahren mündlich verhandelt wird, ist noch nicht absehbar.

Derweil ersucht COMPACT-Verleger Jürgen Elsäßer seine Leserschaft um Spenden unter Bezugnahme auf das Verfahren gegen die Sparkasse vor dem Landgericht Potsdam und behauptete bereits am 22. März 2024: «Schon aktuell sind Verfahrenskosten von knapp 20.000 Euro aufgelaufen.»

Diese Summe scheint in Bezug auf das COMPACT-Verfahren gegen die Sparkasse vor dem Landgericht Potsdam als zu hoch angegeben. Die Gerichtskosten errechnen sich anhand des Gebührenstreitwerts. Der Gebührenstreitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt. Die Gerichtskosten betragen 266 Euro. Ausweislich des zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs trägt COMPACT die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu 70 % und die Sparkasse zu 30 %. Insoweit bleibt es Elsäßers Geheimnis, wofür in diesem Verfahren Kosten in Höhe von «knapp 20.000 Euro aufgelaufen» sein sollen.

Aber vielleicht animieren derlei Behauptungen zumindest seine Leser, die erbetenen Zuwendungen zu überweisen. Bis zum 30. April ist dies sogar noch auf die COMPACT-Konten bei der Sparkasse in Potsdam möglich. Das war Teil des Vergleichs, dem Elsäßer zustimmte und den er nun durch seine Klage vor dem Verwaltungsgericht umgehen will. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro vor dem Verwaltungsgericht, der für das Eilverfahren so festgesetzt und für das Klageverfahren vorläufig festgesetzt wurde, betragen die Gerichtsgebühren bislang 241,50 Euro. Werden COMPACT-Leser jemals die Wahrheit erfahren?

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