Prozeßauftakt gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der «Kaiserreichsgruppe»

Published On: 17. Mai 2023

Am 17.05.2023 begann vor dem Oberlandesgericht Koblenz die Eröffnung der mündlichen Hauptverhandlung gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der «Kaiserreichsgruppe». Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Peter Frank beschuldigt Michael Heeren, Elisabeth Roth, Thomas Oldenburg, Sven Birkmann und Thomas Kirchner, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben, «deren Ziel darin bestand, die bestehende Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch eine eigene zu ersetzen». Außerdem sollte der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Waffengewalt entführt und ein Blackout ausgelöst werden.

Heerens Wahlverteidiger Martin Kohlmann ist Vorsitzender der «Freien Sachsen» und der «Ratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen» im Stadtrat von Chemnitz, die mit sechs Sitzen nur einen Sitz weniger hat als die SPD-Fraktion. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) des Freistaates Sachsen hat die «Freien Sachsen» als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Das Verfahren gegen den in die Vereinigten Arabischen Emirate geflüchteten Beschuldigten David Wegner wurde abgetrennt. Gegen Wegner ermittelt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Terrorismusfinanzierung. Auf eine Presseanfrage hat Wegner nicht geantwortet. Für den Beschuldigten und die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung.

Für den Prozess haben sich 105 Journalisten akkreditiert. Ursula Samary berichtet für die Rhein-Zeitung in Koblenz, Annette Ramelsberger für die Süddeutsche Zeitung in München, Timo Steppat für die Frankfurter Allgemeine Zeitung und Frank Bräutigam für den SWR in Karlsruhe. Es gibt insgesamt 61 Sitzplätze (28 Presse, 32 weitere Öffentlichkeit, 1 Platz für die Gerichtssprecherin). Zusätzlich gibt es 20 Plätze im Pressearbeitsraum im Saal 117, in dem an gewöhnlichen Tagen Sitzungen stattfinden, am ersten Hauptverhandlungstermin jedoch eine Tonübertragung aus Saal 120 erfolgt. 8 Plätze blieben im Sitzungssaal 120 frei. Die 20 Plätze im Übertragungsraum wurden nicht genutzt. 28 weitere Personen hätten dem Prozessauftakt folgen können. Dennoch moniert die Verteidigung, es gebe zu wenig Plätze für die Öffentlichkeit.

Neben Kohlmann, Autor der Querdenker-Zeitung «Demokratischer Widerstand», verteidigt Ralf Dalla Fini den Angeklagten Heeren. Dalla Fini ist auch der Rechtsanwalt von Querdenken-Chef Michael Ballweg und Oberst a.D. Maximilian Eder, letzterer laut Bundesanwaltschaft Mitglied im Führungsstab der «Heimatschutzkompanien», dem militärischen Arm des «Rats» von Heinrich XIII. Prinz Reuß, die «gewaltsam in den Deutschen Bundestag eindringen» wollten.

Dalla Fini ist der einzige Rechtsanwalt, der mit Heeren sowohl ein mutmaßliches Mitglied der «Kaiserreichsgruppe» als auch mit Eder ein mutmaßliches Mitglied des «Rats» von Prinz Reuß verteidigt. Peter Wörner ist eine weiter Verbindung zwischen beiden Vereinigungen. Wörner ist Ex-Falschirmjäger, ausgebildeter Einzelkämpfer und Anbieter von Überlebenskursen. Wörner ist Zeuge der Anklage gegen die «Kaiserreichsgruppe» und Beschuldigter im Verfahren gegen die Mitglieder und eine Unterstützerin der Edergruppe.

Der Holocaustleugner Rigolf Hennig von der rechtsextremen «Europäischen Aktion» könnte auch eine wichtige Schnittstelle gewesen sein. Die Angeklagte Roth schrieb gemeinsam mit Hennig Briefe an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, um für die Unterstützung ihrer konstituierenden Versammlung zu werben. Einige der Anklagten trafen Hennig.

Ungewöhnlicher Ort der Hauptverhandlung ist der Lesesaal der Bibliothek im Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, der vor dem Prozessauftakt umgebaut wurde. Eine beeindruckende Bücherwand am Ende des Raumes mit juristischer Fachliteratur erinnert an den früheren Zweck des Saales 120.

Die Villa im Baustil rheinischer Barockbauten liegt direkt am Rhein und wurde 1910 errichtet als Dienstsitz des Oberpräsidenten der Preußischen Rheinprovinz Clemens August Freiherr von Schorlemer-Lieser. 1920 zog der Oberkommissar der Interalliierten Rheinlandkommission Paul Tirard ein. Erst seit 1952 tagt in der Villa das Oberlandesgericht Koblenz.

Über 50 Justizvollzugsbeamte und zahlreiche Polizeivollzugsbeamte sowie ein Sprengstoffspührhund sichern den Prozessauftakt. Punkt 10 Uhr beginnt die Vorführung der Angeklagten, denen es verboten ist, miteinander zu sprechen. Einer nach dem anderen wird stark gefesselt in den Saal geführt. Handschellen aus Edelstahl fesseln die Hände der Angeklagten und werden erst nach Beginn der Hauptverhandlung abgenommen. Weitere Metallschellen fesseln die Angeklagten an die Justizvollzugsbeamten. Diese Fesseln werden abgenommen, sobald die Angeklagten ihren Platz auf der Anklagebank erreichen.

  • Thomas Oldenburg (verteidigt durch die Rechtsanwälte Martin Nitschmann und Michael Baitinger)

Als erster kommt der Soldat Thomas Oldenburg (56) in den Saal 120, der eine ernste Miene zieht. Er hat graues Haar, trägt eine olivgrüne Hose, einen dunkelblauen Pullover mit zwei weißen Querstreifen und schwarze Schuhe. Während der Verhandlung hustet er manchmal und erhält aus dem Presseraum ein französisches Mineralwasser.

  • Sven «Georg» Birkmann (verteidigt durch die Rechtsanwälte Philipp Grassl und Stefan Schmidt)

Danach wird der Bankkaufmann Sven «Georg» Birkmann (55), geborener Greger, vorgeführt. Er hat kurz geschnittenes dunkles Haar, eine Brille, ein dickes Buch in der Hand, trägt die bordeauxrote Gefängniskleidung und ein breites Grinsen. Ausdrücklich erklärt er, auf seine Persönlichkeitsrechte zu verzichten. Er wollte gezeigt, genannt und zitiert werden. Birkmann hat ein dickes Krimibuch dabei und hält ein Schild mit einer kyrillischer Aufschrift, einer blauen Friedenstaube und einem roten Herzchen in den Händen. Das zeigt er Richtung Publikum. Vom Russischen ins Deutsche übersetzt bedeutet seine Botschaft: «Mit unseren Brüdern für Freundschaft und Frieden. Krieg gegen den Faschismus». Gerichtssprecherin Diesel: «Das Schild mit Aufschrift haben wir nicht gesehen. Wir haben es im Nachhinein in der Presse gesehen. Im Übrigen obliegt es der Vorsitzenden im Rahmen der Sitzungspolizei, § 176 GVG, etwaige Störungen der Hauptverhandlung zu unterbinden.»

  • Michael Heeren (verteidigt durch die Rechtsanwälte Martin Kohlmann, Ralf Dalla Fini und Otmar Schaffarczyk)

Birkmann folgt der Conférencier Michael Heeren (44): schütteres Haar, schlaksige Figur, trägt einen Rollkragenpullover, braune Lederjacke, schwarze Hose und elegante braune Schuhe.

  • Elisabeth Roth (verteidigt durch die Rechtsanwälte Bernd Fiessler und Ralph Querbach)

Die habilitierte Theologin und Religionslehrerin Elisabeth Roth (75) trägt keine Schuhe, sondern nur ein paar dünne schwarze Socken, und wird gestützt von zwei Justizvollzugsbeamtinnen in den Saal hinein getragen. Roths gestreckte Füße balancieren scheinbar losgelöst vom Boden. Ihre Vorführung wirkt wie ein Spitzentanz im Ballett. Sie mutet an wie eine verletzte Balerina, ihr Gesicht ist schmerzverzerrt.

Ihr langes weißes Haar steht im Kontrast zur bordeauxroten Gefängniskleidung. Roth bricht während der Verhandlung zusammen, atmet schwer, schnappt nach Luft. Im Saal ist es stickig. Der Saal hat keine Lüftung, keine Klimaanlage, kein Fenster wird geöffnet.

Roth ruft: «Ich habe Angst, daß ich erbrechen muß!» Roth läßt ihren Kopf auf die Anklagebank fallen. Ein Justizvollzugsbeamter bringt ihr einen Mülleimer. Roth beugt ihren Kopf über den Eimer. Sie hustet, spuckt und schüttelt sich. Erbrochen hat sie nicht.

  • Thomas Kirchner (verteidigt durch die Rechtsanwälte Thomas Fauth und Patrick Schladt)

Zuletzt wird der Eisenbahner Thomas Kirchner (51) vorgeführt. Er hat eine Glatze, Vollbart, ein Tattoo auf der Hand und ebenfalls bordeauxrote Gefängniskleidung. Auf seiner Schuhsole steht die Schuhgröße 43.

Die Vorführung dauert bis 10:21 Uhr. Erst dann werden den Angeklagten die Handschellen abgenommen.

  • Die Anklage

Von 10:35 Uhr bis 11:15 Uhr verliest der Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Nikolaus Forschner die Anklage. Der neben ihm sitzende Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Wolfgang Barrot nickt mehrmals zustimmend. Laut Bundesanwaltschaft lauten die Vorwürfe wie folgt:

Birkmann, Heeren, Oldenburg und Roth wird zur Last gelegt, Rädelsführer der von ihnen gebildeten inländischen terroristischen Vereinigung «Kaiserreichsgruppe» gewesen zu sein (§ 129a Abs. 4 StGB). Zugleich wird allen Angeklagten die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund (§ 83 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Daneben werden Oldenburg und Kirchner die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen. Sven B. ist zudem wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 und 5, Abs. 2 StGB) sowie Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffenrecht angeklagt.

  • Der Senat

Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Anne Kerber, die dem 1. Strafsenat als Staatsschutzsenat vorsitzt, hört aufmerksam zu und liest mit; ebenso ihre Stellvertreterin, die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Juli Jeserich, der Richter am Oberlandesgericht Christoph Kapischke, die Richterin am Oberlandesgericht Alexandra Meerfeld, der Richter am Oberlandesgericht Andreas Cohnen und der Richter am Oberlandesgericht Peter Stukenberg als Ergänzungsrichter, der ansonsten im 16. Zivilsenat ist.

  • Die Forensische Psychiatrie

Als Sachverständiger für Prognosegutachten im Strafrecht vertritt Steffen Barra den Forensischen Psychiater Wolfgang Retz, Direktor des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg an der Saar.

Laut Anklage soll der von Kohlmann verteidigte Michael Heeren nach dem gewaltsamen Umsturz für eine zentrale Positionen der neuen Regierung vorgesehen sein.

Roth ergreift plötzlich das Wort: «Als Mensch geht es mir saudreckig, weil ich gestürzt bin, eine Gehirnerschütterung habe. Aber ich muß sprechen, spreche mit Ihnen als Mensch, aber nicht als juristische Person, da bin ich nur Treuhand. Sie haben nur Unterlagen der juristischen Person Roth, deren Treuhandbegünstigte ich bin.» Die staunende Senatsvorsitzende Kerber wird von Roth «als präpositionale Provenienz einer Richterin am Amtsgericht» bezeichnet.

Roth prägte die «Kaiserreichsgruppe» maßgeblich mit staatsdelegitimierendem und antisemitischem Gedankengut. Das betont die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage. Roth war bereits 2021 im Berliner Dom mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen.

Die «Kaiserreichsgruppe» wolle laut Generalbundesanwalt zurück ins Deutsche Kaiserreich mit der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16.04.1871. Dazu paßt, daß Birkmann, als er von der Vorsitzenden nach seinem Geburtsort gefragt wurde, «Preußen» antwortet, ein Staat, der 1871 noch existierte, aber nicht mehr 1968 als Birkmann in Neuruppin in der DDR geboren wurde.

Roth läßt während der Verhandlung ihren Kopf immer wieder auf die Anklagebank fallen und bleibt in diesem Zustand teilweise minutenlang regungslos liegen. Schläft sie? Wenn ja, kann sie der Hauptverhandlung nicht folgen.

Die Hauptverhandlung endet um ca. 12.40 Uhr. Ein Angeklagter nach dem anderen wird aus dem Saal 120 geführt, Roth wieder von zwei Justizvollzugsbeamtinnen herausgetragen. Diesmal noch etwas langsamer, als sie hereingetragen wurde. Die Justizvollzugsbeamten im Zuschauerraum verlieren die Geduld und räumen den Zuschauerraum. Da war Roth gerade mal in der Mitte der Strecke angekommen zwischen Anklagebank und Saaltür.

Die Verhandlung wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz geführt, weil vorrangig Behörden des Landes Rheinland-Pfalz den Fall aufgeklärt haben. Die Ermittlungen zur Operation (OP) Klabautermann führten der Leitende Kriminaldirektor Hans Kästner von der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Collector des Staatsschutzes des Landeskriminalamtes (LKA) Rheinland-Pfalz und die Staatsanwältin Daniela Fritz (war beim Prozessauftakt unter den Zuschauern) von der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus in Rheinland-Pfalz (ZeT_rlp) der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Koblenz.

OLG Koblenz Az. 1 St 2 BJs 141/22, Az. 127 E 2 19/23

https://youtu.be/mcCbHSp9-tQ
https://youtu.be/EjHAb35hYIk
https://youtu.be/8k82TUvamuk

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4 Comments

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